Wahlen in Deutschland
In regelmäßigen Abständen finden in Deutschland Wahlen statt. Dabei können die Wahlberechtigten in Glinde beispielsweise darüber entscheiden, wer ihre Stimme für die Stadtvertretung, den Kreistag, den Landtag, den Bundestag und das Europaparlament erhält. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden auch, wer Bürgermeisterin oder Bürgermeister der Stadt wird.
Bereits jetzt können Briefwahl-Anträge für die Bundestagswahl gestellt werden. Nutzen Sie dafür den Online-Dienst auf dieser Seite. Das beschleunigt die Abläufe in der Verwaltung. WICHTIG: Wie bereits in Medien berichtet, wird der Zeitraum für die Briefwahl verkürzt. Das Wahlamt Glinde wird voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 damit beginnen, die Unterlagen zu versenden. Die Stimmzettel sind noch nicht gedruckt. Zusätzlich informieren wir rechtzeitig und umfangreich, z.B. über die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros hier.
Weitere wichtige Infos rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 senden wir auch direkt auf Ihr Smartphone. Dazu müssen Sie nur die PPush-App laden und dem Channel "Stadt Glinde" folgen. Alle einfachen Schritte dazu gibt es hier.
Wir benötigen keine weiteren Wahlhelferinnen und -helfer für Bundestagswahl mehr. Auch die Aufrückliste ist bereits geschlossen. Vielen Dank!
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Briefwahl jetzt online beantragen
Die Bundeswahlleiterin informiert
Informationen des Landes Schleswig-Holstein
E-Mail ans Wahlamt Glinde
Abstimmungsmöglichkeiten
Hinweise zum Wahlrecht nach Umzug
Öffnungszeiten der Briefwahlbüros
Voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 öffnen unsere Briefwahlbüros. Eines befindet sich im Marcellin-Verbe-Haus (Bürgerhaus, Markt 2, erster Stock, Elisabeth-Selbert-Zimmer). Das zweite ist im Bürgeramt des Rathauses (Markt 1, erster Stock). Aktuell sind folgende Öffnungszeiten geplant:
montags: | 14:00 – 16:00 Uhr |
mittwochs: | 08:00 – 12:00 Uhr |
donnerstags: | 15:00 – 18:00 Uhr |
freitags: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Mitarbeiterinnen: Frau Gramm und Frau Wöller
Per Email erreichbar unter wahlen@glinde.de
Einer anderen Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur mit einem unterschriebenen Wahlscheinantrag oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.
Wer kann bei der Bundestagswahl gewählt werden?
In den deutschen Bundestag gewählt werden kann, wer die deutsche Staatsbürgerschaft und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Parlament wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Alle Einzenheiten sind nach nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes in einer Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht (Wahlrecht) geregelt.
Parteien und Einzelbewerberinnen bzw. -bewerber können Wahlvorschläge einreichen. Für Parteien gilt, sie können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Nur Parteien können Landeslisten einreichen und jeweils nur in jedem Land nur eine. Wenn für eine Partei eine Landesliste zugelassen wird, können auch nur dann Kreiswahlvorschläge zugelassen werden. Für Einzelbewerberinnen - und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren, ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen. (Quelle: Bundeswahlleiterin)
Wahldaten beim Statistikamt Nord
Auf der Internetseite www.wahlen-sh.de gibt es alle Auswertungen von Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen.