Allgemeine Informationen
Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028. Bei der Gemeindewahl und der Kreiswahl handelt es sich um zwei selbständige Wahlen, die in ihrer Durchführung lediglich organisatorisch miteinander verbunden sind. Die Vertreterinnen und Vertreter erwerben ihre Mandate teils durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, teils durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen. Dabei gilt das Prinzip der gebundenen, von den Wählerinnen und Wählern nicht veränderbaren Listen.
Zur Berechnung der Stimmen für den Verhältnisausgleich werden für jeden Listenwahlvorschlag die Stimmen zusammengezählt, die die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe erhalten haben. Der Verhältnisausgleich wird nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers, und zwar in dessen Ausprägung als Höchstzahlverfahren, vorgenommen; eine 5 %-Sperrklausel gibt es zu Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht.
Bei der Wahl kann der Umstand eintreten, dass die Anzahl der für eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlkreisen gewählten Bewerberinnen und Bewerber größer ist als der dieser Partei oder Wählergruppe zustehende verhältnismäßige Sitzanteil. Diese Mehrsitze (auch Überhangmandate genannt) verbleiben den Parteien oder Wählergruppen. In einem solchen Fall werden nach Fortführung der Berechnung zum Verhältnisausgleich ggf. weitere Mandate an andere Parteien vergeben (Ausgleichsmandate), bis die tatsächliche Zusammensetzung der Vertretung nahezu dem Wahlergebnis entspricht. Es findet somit ein Vollausgleich aller entstandenen Mehrsitze statt.
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