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Anmeldung zur Kinderbetreuung

In der Stadt Glinde gibt es zahlreiche Einrichtungen, in denen man seine Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Ende der vierten Klasse betreuen lassen kann. Die Gruppengrößen reichen von 10 bis 22 Kindern.

Das Kita-Jahr beginnt immer am 1. August eines Jahres. Damit ein Kind eine Einrichtung besuchen kann, muss der Betreuungsbedarf angemeldet werden. Die Anmeldung für einen Krippen- und Kindergartenplatz erfolgt ausschließlich über das Kita-Portal des Landes (www.kitaportal-sh.de). Es ist ratsam, sich bereits bis Ende Dezember des Vorjahres anzumelden.

Die Anmeldung für einen Hortplatz erfolgt über die Stadt Glinde. Ratsam ist auch hier die Anmeldung bis Ende Dezember. Die Voranmeldungen erhalten Eltern in den Einrichtungen Hort Löwenzahn, den Grundschulen Tannenweg und Wiesenfeld, direkt im Rathaus und auf dieser Seite im Download-Bereich (unten).

Nachweise über Berufstätigkeit und/ oder Dauer der Elternzeit müssen seperat in der Stadtverwaltung abgegeben werden, beispielsweise per E-Mail an kita@glinde.de, Betreff: Kita-/ Hortanmeldung. In der Nachricht müssen unbedingt Vor- und Nachname des Kindes genannt werden, da sonst keine Zuordnung möglich ist. (Vordruck im Downloadbereich)

Für die Landesregierung ist es eine zentrale Aufgabe, bestmögliche Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Wir wollen Schleswig-Holstein zu einem familienfreundlichen Land machen, in dem Eltern Familie und Beruf in dem von ihnen gewünschten Maße vereinbaren und die Bildungs- und Lebenschancen ihrer Kinder durch frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen können. Um Eltern bei der wichtigen Entscheidung über die beste Betreuungsform ihres Kindes zu unterstützen, haben die Kommunalen Landesverbände und die Landesregierung das KitaPortal Schleswig-Holstein entwickelt. Die Einrichtungen und Tagespflegepersonen beteiligen sich hieran. Daher bietet diese Plattform Eltern einen sehr guten Überblick über die vielfältigen Betreuungsangebote im Land und informiert über die freien Betreuungsplätze aller teilnehmenden Anbieter. Die Datenbank füllt sich zusehends und damit auch die Qualität der Informationen und der Nutzen für Sie als Eltern.

Wir empfehlen Eltern vor der endgültigen Anmeldung, sich über das Angebot der jeweiligen Wunscheinrichtung zu informieren und diese persönlich zu besuchen (Termin bitte in der Einrichtung vereinbaren). Die Kitas in Glinde arbeiten nach verschiedenen Konzepten, teilweise mit Konfessionen und unterschiedlichen Betreuungszeiten. Schon im Vorfeld kann so abgeklärt werden, ob die Betreuungsbedürfnisse der Eltern von der jeweiligen Einrichtung erfüllt werden könnten.

 

Ist ein Kita-Platz außerhalb Schleswig-Holsteins (beispielsweise in Hamburg) gewünscht, entscheidet der Kreis Stormarn darüber. Der entsprechende Antrag ist unter folgendem Link verfügbar und muss beim Kreis Stormarn eingereicht werdenhttps://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/BedarfsanzeigeKitaPlatzHamburg.pdf 

Hinweise zu Kindergarten-/ Hortkosten

Im Rahmen der Einführung des neuen Kita Reform Gesetzes hat der Kreis Stormarn die Bearbeitung der Ermäßigungsanträge übernommen. Dehalb bitte alle Ermäßigungsanträge senden an: 

Kreis Stormarn
SG Sozialstaffel
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe

                                                     
Das neue Kita Reform Gesetz beinhaltet, das Familien, die ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag beziehen, keine Elternbeiträge zahlen müssen. Für alle anderen Familien wird der Elternbeitrag übernommen, soweit er unzumutbar ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gilt die individuell zu errechnende Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch XII. Liegt das Einkommen unter der Einkommensgrenze, ist kein Elternbeitrag zu zahlen. Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze, muss den Familien die Hälfte des Anteils über der Einkommensgrenze verbleiben.

Voraussetzung einer Ermäßigung ist, dass ein Antrag beim Kreis Stormarn gestellt wird  und dieser bewilligt worden ist.

Sollte nur eine "Geschwisterermäßigung" benötigt werden, muss ein Antrag beim Kreis Stormarn Fachdienst 25 gestellt werden.

Die Formulare "Antrag auf Geschwisterermäßigung" und  "Antrag auf Einstufung in die Sozialstaffel" mit allen benötigten Nachweisen (als Kopie) nur beim Kreis Stormarn einreichen.

Kontakt: Fachdienst 25/ Sozialstaffel und sozialstaffel@kreis-stormarn.de

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