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Kinder- und Jugendbeirat

Kinder- und Jugendbeirat - WIR SUCHEN DICH! 

Zur AG Kinder- und Jugendbeirat gehören zurzeit Luisa Lückel, Hanim Sakar, Jette Jünke (von links) sowie Valentin Berlit und Fiona Berlit (beide nicht auf dem Bild). Begleitet wird der Kinder- und Jugendbeirat durch den Stadtjugendpfleger der Stadt Glinde Alex Brammer (rechts). Foto: Stadt Glinde
Zur AG Kinder- und Jugendbeirat gehören zurzeit Luisa Lückel, Hanim Sakar, Jette Jünke (von links) sowie Valentin Berlit und Fiona Berlit (beide nicht auf dem Bild). Begleitet wird der Kinder- und Jugendbeirat durch den Stadtjugendpfleger der Stadt Glinde Alex Brammer (rechts). Foto: Stadt Glinde

Leider haben sich im Jahr 2022 nicht genug Bewerber:innen für eine Wahl zum Kinder- und Jugendbeirat beworben. Die „Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendbeirat“ sammelt weitere Ideen und überlegt sich eine neue Strategie für einen neuen Startversuch zur Wahl des KJB im Jahr 2023. Die Arbeitsgruppe übernimmt auch weiterhin weitere Aufgaben des eigentlich gewählten KJBs. An dieser Arbeitsgruppe können alle interessierten Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren teilnehmen. Sie trifft sich in der Regel einmal im Monat.

Die Wahl zum zweiten Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Glinde! Eine Wahl? Erzähl mir mehr! Wer kann sich aufstellen lassen? (Passives Wahlrecht): 
Die Wahl zum zweiten Kinder- und Jugendbeirat soll 2023 stattfinden. Wir werden voraussichtlich an der landesweiten Wahl der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein teilnehmen. Ab Bekanntgabe der Wahl können sich alle Personen die am letzten Wahltag das 12. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben (sprich alle 12 bis 20-Jährigen) bis zum Ablauf der Frist zur Wahl des zweiten Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Glinde bewerben. Dazu gehören alle die seit drei Monaten (Stichtag ist der letzte Wahltag) mit Hauptwohnsitz in Glinde gemeldet sind oder in Glinde eine Schule besuchen oder eine Ausbildung in Glinde machen oder einen Freiwilligendienst in Glinde absolvieren.

Und wer wählt den KJB? (Aktives Wahlrecht)
Gewählt wird der Kinder- und Jugendbeirat von allen Personen die am letzten Wahltag das 12. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (sprich alle 12 bis 17-Jährigen) und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Glinde gemeldet sind. Die Liste aller Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) wird am 35. Tag vor dem letzten Wahltag erstellt. Wenn du wahlberechtigt bist, hast du eine Stimme!

Was ist der KJB und was macht der KJB überhaupt?
Der Kinder- und Jugendbeirat ist die gewählte Vertretung aller Kinder und Jugendlichen in der Stadt Glinde. Er besteht aus fünf bis sieben Personen und ist „Interessenwahrer“ aller Kinder- und Jugendlichen auf kommunaler Ebene. Das heißt, der Kinder- und Jugendbeirat setzt sich dafür ein, dass die Interessen von Kinder und Jugendlichen in Planungen und Vorhaben der Stadt Glinde, die Kinder und Jugendliche betreffen, berücksichtigt werden. Der KJB wirkt in der Stadtpolitik in Ausschüssen mit, nimmt mündlich oder schriftlich Stellung und kann Anträge an die Stadtvertretung und deren Ausschüsse stellen. Der KJB trifft sich in der Regel einmal im Monat zu öffentlichen Sitzungen im Rathaus. Außerdem plant der Kinder- und Jugendbeirat unter anderem eigene Projekte und Veranstaltungen, trifft sich außerhalb der öffentlichen Sitzungen zu Planungstreffen und unternimmt gemeinsame Wochenendausfahrten und Ausflüge.

Okay – alles klar, was muss ich machen damit ich gewählt werden kann?
Um für die Wahl zum KJB der Stadt Glinde antreten zu können, musst du das Formular dass bei der Bekanntgabe ausgegeben wird ausfüllen und in einer der zuständigen Stelle abgeben. 
Du kannst auch von zwei weiteren Wahlberechtigen zur Wahl vorgeschlagen werden. Wichtig ist dabei die schriftliche Zustimmung, dass du mit dem Wahlvorschlag einverstanden bist. Wahlvorschläge können auch von Vereinen mit Jugendabteilungen, den Wohlfahrtsorganisation, den Religionsgemeinschaften sowie den Stadtvertreter:innen eingereicht werden. Falls du unter 18 Jahre alt bist, brauchst du noch die Einverständniserklärung deiner Erziehungsberechtigten. Jeder Wahlvorschlag muss in lesbarer Form den Vor- und Nachnamen der Bewerber:innen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum enthalten.

Und wie kann ich wählen?
Du erhältst die Wahlbenachrichtigung und Wahlunterlagen per Post nach Hause. Du hast entweder die Möglichkeit deinen Stimmzettel per Post zurückzusenden oder in den Schulen der Stadt Glinde oder im Rathaus abzugeben. Der letzte Wahltag ist der letzte Tag, um den Stimmzettel abzugeben.

Ich weiß immer noch nicht alles, was ich wissen muss und habe noch Fragen!
Kein Problem! Melde dich gerne bei der zuständigen Stelle in der Stadt (Kontaktdaten unten).

Mach mit, schlage dieses Jahr jemanden zur Wahl vor und…
…teilen, verlinken, weitersagen! Danke!

Weitere Informationen gibt es bei 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.