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Lärmaktionsplanung

Seit 2007 sind Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich einer Hauptlärmquelle liegen, generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren (Meldung an Europäische Union alle fünf Jahre). Dies verfolgt das Ziel, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln.

Seit 2007 sind Gemeinden und Städte, die im Einflussbereich einer Hauptlärmquelle liegen, generell verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärm-Richtlinie aufzustellen bzw. regelmäßig zu aktualisieren (Meldung an Europäische Union alle fünf Jahre). Dies verfolgt das Ziel, den Umgebungslärm darzustellen und Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln.

Eine Lärmminderungsplanung setzt sich zusammen aus der Lärmkartierung und der ein Jahr darauf folgenden Lärmaktionsplanung. Für die Lärmkartierung werden dabei jeweils die Belastungen des Vorjahres (aktuell Analyse 2016) betrachtet. Die Lärmaktionsplanung berücksichtigt einen Prognosehorizont von fünf Jahren. Im Allgemeinen bezieht sich der Kartierungsumfang, der auch in der Lärmaktionsplanung Beachtung findet, auf alle Hauptverkehrsstraßen mit einer Belastung von über drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von > = 8.200 Kfz/24h), alle Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Vorbeifahrten pro Jahr (entspricht ca. >= 82 Züge/24h) und alle Großflughäfen mit >= 50.000 Bewegungen pro Jahr.

Für die Lärmkartierung ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig. Dieses veröffentlicht die Lärmkarten alle fünf Jahre (zuletzt 2017) unter http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas/script/index.php.

Für den Bereich der Stadt Glinde waren die Autobahn A 24, die Möllner Landstraße (L 94) sowie die Kreisstraße K 80 kartierungspflichtig. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurde dieses Netz noch mit weiteren Straßen ergänzt (Am Spitzwald, Am Sportplatz, Avenue St. Sebastian, Holstenkamp, Kaposvárspange, Mühlenstraße, Oher Weg, Papendieker Redder, Reinbeker Weg, Willinghusener Weg).
Die Stadtvertretung der Stadt Glinde hat am 26.09.2019 die 3. Stufe der Lärmminderungsplanung beschlossen.

Dies ist der aktuelle Bericht und der Anhang zum Bericht:

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