FAQ Bau
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Bereichen Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung werden an dieser Stelle beantwortet.
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Abstandsflächen
Wo sind Abstandsflächen geregelt?
Regelungen hierfür stehen in der Landesbauordnung (§6 LBO Schleswig-Holstein), dem Nachbarschaftsrecht und in den Bebauungsplänen.
Was sind Abstandsflächen?
Abstandsflächen sind Flächen zwischen Bauwerken, die nicht bebaut werden dürfen. Diese erstrecken sich über die volle Breite einer Fassade. Abstandsflächen müssen jeweils auf dem eigenen Grundstück liegen
Wie groß sind die Abstandsflächen?
Abstand zum Nachbarn
- Mindestens 3 Meter
Einverständnis des Nachbarn
- Sobald ein Bauvorhaben geplant ist, ist es ratsam, den Nachbarn hiervon zu informieren und ggf. eine schriftliche Zustimmung einzuholen, um späteren „Ärger“ zu vermeiden oder gar einen Rückbau.
Was kann/muss ich bei einer Unterschreitung / Grenzbebauung tun?
Was kann/muss ich bei einer Unterschreitung / Grenzbebauung tun?
- Unterschreiten Bauwerke diese Abstandsflächen, spricht man von Grenzbebauung, die nur in bestimmten Fällen gestattet ist.
Gibt es Ausnahmen von der Einhaltung von Abstandflächen?
- Erlaubt der Bebauungsplan eine Grenzbebauung, sind die Regelungen der Abstandsflächen hinfällig.
- Der maßgebliche Bebauungsplan setzt etwas Anderes fest (z.B. geschlossene Bauweise).
- Wenn der maßgebliche Bebauungsplan keine anderslautende Festsetzung trifft, dürfen auch ohne Nachbarzustimmung entweder direkt auf der Grundstücksgrenze oder mit Abstand zur Grundstücksgrenze beispielsweise errichtet werden
- Carports und Garagen bis zu einer Länge bis 9 Meter und einer mittleren Wandhöhe bis 3,00 Meter
- Grundstückseinfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 Meter,
- privat genutzte Schuppen ohne Aufenthaltsraum mit einer Länge (zusammen mit anderen baulichen Anlagen) von maximal 9 Meter und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 Meter
- Wenn die/der Nachbarin/Nachbar zustimmt, kann unter Umständen eine Abweichung von den Abstandflächen in Betracht kommen. Ggf. verlangt die Bauaufsichtsbehörde, dass eine Baulast zur Übernahme der Abstandfläche auf das Nachbargrundstück begründet wird.
Wozu dient der Mindestabstand und ist besonders wichtig?
Der Mindestabstand dient den Brandschutz zu gewährleisten und eine gewisse Wohnqualität in Form von Lichteinfall und Sichtweite zu ermöglichen. Des Weiteren sollen durch den Mindestabstand nachbarliche Belange berücksichtigt werden.
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Anliegerbescheinigung
Was ist eine Anliegerbescheinigung?
- Anliegerbescheinigungen enthalten Aussagen über die öffentlichen Lasten (Straßenausbaubeiträge), d. h. eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungsleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg (Zugang des Grundstücks zu einer öffentlichen Straße).
- In vielen Gemeinden gibt es Straßen, die zwar benutzbar sind und an denen Häuser erbaut sind, die jedoch aus Sicht der Gemeinde nicht als „voll erschlossen“ gelten.
- Aus der Bescheinigung geht hervor, ob das Grundstück voll erschlossen ist sowie meist auch, welche Grundstücksfronten an besiedelte Grundstücke grenzen, Grundstückslage, Zugang des Grundstücks zu einer öffentlichen Straße, ob auf dem Grundstück öffentliche Lasten (Straßenausbaubeiträge) aus bereits festgesetzten Erschließungs- oder Hausanschlussbeiträgen liegen und ob es eine Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen gibt, weil das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.
Abgaben bzw. Beiträge für Erschließungsleistungen:
- möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungsleistungen Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), einschließlich Leistungen der Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen
- Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 f BauGB),
Wozu brauche ich eine Anliegerbescheinigung
- Finanzielle Planungssicherheit bei Kauf oder Verkauf eines Grundstückes
- Eine Anliegerbescheinigung dient der finanziellen Absicherung
- Fehlende Erschließungsanlagen (z. B. Gehweg oder Bordsteinkanten fehlen, Straßenverbreiterungen, unvollständige Straßenbeleuchtungen) werden auch nach längerer Zeit der Errichtung von Häusern ergänzt bzw. vervollständigt.
- Dies kann dazu führen, dass Anwohner Jahre nach ihrem Einzug zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen herangezogen werden
- Die Kosten können die Kommunen bis zu 90 Prozent dem Eigentümer für den auf das Grundstück entfallenden Anteil an dem Bauprojekt in Rechnung stellen.
Wo und wie kann ich eine Anliegerbescheinigung beantragen
Stadt Glinde, Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt,
Frau von Deyen, Markt 1, 21509 Glinde,
E-Mail: bauverwaltung@glinde.deFür das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,50 Euro gem. der derzeitigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Glinde, Markt 1, 21509 Glinde an. Ein formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes ist an die entsprechende Adresse zu richten.
Welche Unterlagen werden benötigt
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung),
- Adresse
- Angabe des Flurstückes oder Flurkartenauszug
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Bauakteneinsicht
Was ist eine Bauakte?
- Eine Bauakte wird angelegt, sobald ein Grundstück bebaut wird.
- Die Bauakten enthalten Grundrisspläne, ggf. Statiken, Baupläne und alle Schriftstücke, die mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen.
An wende ich mich zur Bauakteneinsicht?
Die Akteneinsicht erfolgt bei der zuständigen Behörde, die die Akten führt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Stadt Glinde, Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Frau von Deyen
Markt 1, 21509 Glinde, E-Mail: bauverwaltung@glinde.de.Wer darf in eine Bauakte einsehen?
Akteneinsicht wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:
- Grundsätzlich haben die am Verfahren Beteiligten (z. B. Bevollmächtigte, Eigentümer, unmittelbare Nachbarn) einen Anspruch auf Einsicht in die Verfahrensakten oder Bauakten.
- Ein Nachbar hat lediglich Anspruch auf Einsicht in eine Bauakte, wenn das Grundstück angrenzend oder benachbart ist und solange er in seinem Nachbarrecht verletzt sein kann, z. B. bei einer laufenden Baumaßnahme
Liegt ein Vorbescheid oder eine Baugenehmigung vor, hat der Nachbar das Recht, diesen Bescheid, die Bauzeichnungen und die Baubeschreibung des Vorhabens bei der Bauaufsichtsbehörde einzusehen,
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsicht – Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14, 23843 Bad Oldesloe
E-Mail: info@kreis-stormarn.de
oder
Stadt Glinde
Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Frau von Deyen
Markt 1, 21509 Glinde
E-Mail: bauverwaltung@glinde.deKopien und Abschriften
- Die Bauakten bei der Stadt Glinde sind noch nicht digitalisiert. Nimmt eine berechtigte Person Einsicht in die Bauakte, kann diese auch selbst Kopien aus der Bauakte ziehen. Die Verwaltung fertigt jedoch keine Kopien aus Bauakten an.
Hinweis: Neben Kopien sind auch Ablichtungen per Fotografie möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit die Bauakte gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro zu entleihen.
Hinweis: Es liegen nicht unbedingt für alle Grundstücke alle Unterlagen der Bauakte vor.
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Bauantrag
Wer darf einen Bauantrag fertigen?
- Der Bauantrag muss von einem/einer Entwurfsverfasser/in erstellt sein, der/die die Bauvorlageberechtigung nach § 65 LBO 2024 besitzt. Daher sollten Bauanträge von einem Architekten und/oder Planungsbüro gestellt werden.
Wissenswertes und Ablauf eines Bauantrages
- Die Stadt Glinde erteilt keine Genehmigungen, sondern nur die Bauaufsichtsbehörde Kreis Stormarn.
- Die Stadt Glinde verfolgt das Ziel, die gemeindliche Planungshoheit gem. Bebauungsplan zu sichern.
- Bauanträge sind mit den erforderlichen Bauvorlagen schriftlich in 3-facher Form beim
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
info@kreis-stormarn.deeinzureichen.
- Die Stadt wird an dem Verfahren beteiligt und gebeten eine Stellungnahme zum Bauantrag abzugeben (§ 69 Abs. 1 LBO). Sind die Bauvorlagen unvollstädig fordert die Bauaufsichtsbehörde Unterlagen nach. Diese sind dann innerhalb einer festgelegten Frist vom Bauherren nachzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Bauantrag an den Bauherren “zurückgegeben” und nicht weiter bearbeitet. Die Bauaufsichtsbehörde Kreis Stormarn wird ggf. eine Baugenehmigung erteilen.
Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO
Nur wenn es sich um eine Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO handelt, ist diese bei der Stadt Glinde, Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Frau von Deyen, Markt 1, 21509 Glinde
E-Mail: bauverwaltung@glinde.de einzureichen. Die Stadt Glinde hat die Genehmigungsfreistellung zur Prüfung der Verfahrensanwendbarkeit an die untere Bauaufsichtsbehörde, Kreis Stormarn, Fachdienst Bauaufsicht, untere Bauaufsichtsbehörde, Mommsenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe weiterzuleiten (§ 62 Abs. 3 LBO). Sollte das Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht anwendbar sein, wird die Stadt das Verfahren umstellen und den Bauherren darüber informieren. Sobald Befreiungen oder Abweichungen für das Vorhaben erforderlich sind, kann die Genehmigungsfreistellung keine Anwendung finden.Welche Unterlagen sind für eine Baugenehmigung erforderlich
Bitte schriftlich in 3-facher Form:
Bauantrag
- aktuelle Flurkarte des Grundstückes vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein erstellt
- Lageplan des Grundstückes mit Einzeichnung und Bemaßung des geplanten Bauvorhabens im Maßstab 1:500 (vgl. § 7 Abs. 2 und 3 BauVorlVO),
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte, der das Baugrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Meter darstellt
- Baubeschreibung (vgl. §§ 9 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 BauVorlVO) und maßstabsgetreuer, professionell erstellter Grundriss (Entwurfserfasser, Planer)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100, (vgl. § 8 BauVorlVO)
- Berechnung der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Baumasse(nzahl)
- Für verschiedene Bauvorhaben können weitere Unterlagen, Nachweise und/oder Berechnungen erforderlich sein, wie z.B. ein Schallschutzgutachten.
Wo kann ich die Unterlagen zum Bauantrag einreichen?
Schriftlich in 3-facher Form an die
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
E-Mail: info@kreis-stormarn.deAn wen wende ich mich bei Fragen zum geplanten Bauvorhaben?
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche Bauvorlagen für Ihr geplantes Bauvorhaben eingereicht werden müssen, können Sie sich an den/die zuständige Sachbearbeiter:in der Bauaufsichtsbehörde wendenKreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
E-Mail: info@kreis-stormarn.deMuss ein:e Antragsteller:in auch Eigentümer:in des zu bebauenden Grundstücks sein?
Eine Baugenehmigung ist immer eine grundstücks-, keine personenbezogene Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde. Deswegen ist es nicht erforderlich, dass der Bauantrag von dem/der Grundstückseigentümer:in gestellt wird.
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
- Die Bauaufsichtsbehörde, Kreis Stormarn, Fachdienst Bauaufsichtsbehörde, Untere Bauaufsichtsbehörde, Mommsenstraße 14, 23843 Bad Oldesloe, info@kreis-stormarn.de hat über den Bauantrag spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei ihr zu entscheiden.
- Sind jedoch Abweichungen nach § 67 LBO oder Ausnahmen oder Befreiungen nach § 31 des Baugesetzbuchs (BauGB) beantragt oder liegt das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet, verlängert sich die gesetzliche Drei-Monatsfrist um einen weiteren Monat.
- Der/Die Bauherr:in erhält die positiven Bescheide zusammen mit der Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde (§ 72 LBO).
Ausnahmen oder Befreiungen (§31 Abs. 1, bzw. Abs. 2 BauGB)
- Weicht ein Bauvorhaben von den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ab, muss diese Abweichung oder Befreiung bei der Bauaufsichtsbehörde, Kreis Stormarn, Fachdienst Bauaufsichtsbehörde, Untere Bauaufsichtsbehörde, Mommsenstraße 14, 23843 Bad Oldesloe, info@kreis-stormarn.de, beantragt und von ihr geprüft werden (vgl. § 67 LBO). Der Antrag ist zu begründen.
Wie lange ist die Baugenehmigung gültig?
- Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung nicht mit der Ausführung begonnen oder die Ausführung für länger als drei Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden (vgl. § 73 LBO).
Wer ist umfassend bauvorlageberechtigt nach § 65 Abs. 2 LBO
- des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes die Berufsbezeichnung “Architektin” oder “Architekt” zu führen berechtigt ist,
- des § 9 Absatz 1 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen oder Ingenieure eingetragen ist oder bei deren oder dessen Tätigkeit als auswärtige Ingenieurin oder Ingenieur die Voraussetzungen des § 9a des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes vorliegen,
- des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes die Berufsbezeichnung “Innenarchitektin” oder “Innenarchitekt” zu führen berechtigt ist für die zu den Berufsaufgaben der Innenarchitektin oder des Innenarchitekten gehörenden Planungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes,
- des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes die Berufsbezeichnung “Landschaftsarchitektin” oder “Landschaftsarchitekt” zu führen berechtigt ist für die zu den Berufsaufgaben der Landschaftsarchitektin oder des Landschaftsarchitekten gehörenden Planungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes oder
- einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bedienstete oder Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.
Hilfe zur Suche von Bauvorlageberechtigten:
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Tel.: 0431-57065-0
Fax: 0431-5765-25 -
Bauberatung
Was ist eine Bauberatung?
Mit dem Beginn eines Bauvorhabens entstehen oft viele Fragen.
- Um zu erfahren, ob Ihre Planungen umzusetzen sind, bietet die Stadt Glinde, Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Markt 1, 21509 Glinde, E-Mail: bauverwaltung@glinde.de eine Bauberatung für Bürger:innen, für Entwurfsverfasser:innen oder andere Fachleute an.E
- Ebenso ist ein gemeinsamer Blick in den Bebauungsplan (sofern dieser vorliegt) und eine Beratung möglich und folgende Fragen können beispielsweise geklärt werden:
- Wie kann ich das bestehende Gebäude verändern
- Was ist auf dem Grundstück überhaupt möglich
- Beratung gemäß Bebauungsplan, sofern dieser vorliegt
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
Alle Unterlagen, sofern vorhanden, z.B.
- Lagepläne,
- Zeichnungen,
- Fotos,
- ggf. bestehende Baugenehmigungen oder andere Unterlagen
Wer ist zuständig?
Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der
Stadt Glinde, Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Frau von Deyen, Markt 1, 21509 Glinde, E-Mail: bauverwaltung@glinde.deWelche Kosten/ Gebühren fallen an?
Die Beratung ist kostenlos.
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Bauvoranfrage / Vorbescheidsverfahren
Was ist eine Bauvoranfrage / Vorbescheidsverfahren nach § 75 LBO
- Ein:e (zukünftige:r) Bauherr:in kann sich bei Unsicherheiten vor Einreichen eines Bauantrages auf schriftlichen Antrag zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens einen schriftlichen Bescheid (Vorbescheid) erteilen lassen (vgl. § 75 Satz 1 LBO).
- Hierfür ist zunächst kein Bauantrag notwendig.
Warum stelle ich eine Bauvoranfrage / Vorbescheidsantrag?
Vorteil ist, durch eine Bauvoranfrage können Kosten und weiterer Planungsaufwand verhindert werden.
Hinweis: Ein (positiver) Vorbescheid ist zwar ein vorweggenommener Teil einer Baugenehmigung; er ersetzt die (erforderliche) Baugenehmigung jedoch nicht und berechtigt deshalb auch nicht zum (vorzeitigen) Baubeginn!
Wo reiche ich eine Bauvoranfrage / Vorbescheidsantrag ein?
Bauvoranfragen/ Vorbescheidsanträge sind – wie Bauanträge – schriftlich in 3-facher Form und den erforderlichen Bauunterlagen einzureichen beim
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
E-Mail: info@kreis-stormarn.deDie Stadt Glinde wird auch hier im Zuge der Bearbeitung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Welche Unterlagen werden für eine Bauvoranfrage/ Vorbescheidsantrag benötigt?
- ein Liegenschaftskartenauszug, in dem das Baugrundstück gekennzeichnet ist und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Meter dargestellt sind (vgl. § 7 Abs. 1 BauVorlVO),
- ein auf der Grundlage des Liegenschaftskarte erstellter Lageplan im Maßstab 1:500, ggf. mit Darstellung der Abstandflächen (vgl. § 7 Abs. 3 BauVorlVO)
- ggf. Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten, abhängig von der Fragestellung
- Baubeschreibung mit Maßen
- Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsantrag.
Hinweis: Diese Unterlagen gelten nicht als finale Bauantragsunterlagen, da diese weitaus umfangreichere Informationen enthalten müssen.
Geltungsdauer eines Vorbescheides:
- Ein Vorbescheid gilt drei Jahre (§ 75 Satz 2 LBO).
- Die Geltungsdauer des Vorbescheids kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden (§ 75 Satz 3 i. V. m. § 73 Abs. 2 LBO).
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Carports
Errichtung eines Carports
Im Idealfall beauftragen Sie, hinsichtlich der Planung und Ausführung, einen kompetenten Entwurfsverfasser:in/ Planer:in.Wann muss ein Bauantrag gestellt werden?
- Die Länge beträgt mehr als 9 Meter (geschlossen)
- die Höhe beträgt mehr als 3,00 Meter bzw. die Gesamtfläche übersteigt 50 Quadratmeter
- Die Dachneigung ist steiler als 45 Grad
- Das Bauvorhaben widerspricht dem Bebauungsplan und deren Festsetzungen (Link zum Geodatenportal https://geoportal.metropolregion.hamburg.de/mrhportal_stormarn/portale/stormarn/index2.html?)
Hinweis:
- Zustimmung des Nachbarn einholen, wenigsten Information an den Nachbarn
- bei Unsicherheiten, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollte eine sogenannte Bauvoranfrage (siehe Punkt: Bauvoranfrage) erfolgen.
Wo wird ein Bauantrag eingereicht?
Alle Unterlagen, die Sie einreichen, bitte schriftlich in 3-facher Form:Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
info@kreis-stormarn.de -
Grundbuch
Was ist ein Grundbuch?
Ein Grundbuch ist von dem zuständigen Amt – nicht die Stadt Glinde, sondern das Amtsgericht Reinbek – ein geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks in dem dokumentiert wird, wer Eigentümer eines Grundstückes bzw. Immobilie ist, mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse. Beim Kauf eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses werden die neuen Eigentümer daher in das Grundbuch eingetragen.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug beinhaltet sämtliche gesammelte Informationen zu einem bestimmten Grundstück, wie Eigentums- und Wohnverhältnisse, Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte sowie Wegerechte. Der Grundbuchauszug besteht aus fünf Bereichen, von denen nur die letzten drei wirklich sensible Daten enthalten:
- Deckblatt (Name des Amtsgerichtes, der Bezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes)
- Bestandsverzeichnis (Auflistung sämtlicher Grundstücke einer bestimmten Region, samt Lagebezeichnung, Flurstück und Größe der Nutzungsart)
- Angaben zum Eigentümer (Besitzer, wann in den Besitz, Grund des Eigentumsübergangs (Kauf, Erbe, oder Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung)
- Angaben zu Grunddienstbarkeiten (Wegerechte, Vormerkungen, Bebauungseinschränken, Wohnrechte, Nießbrauchrechte, das Verbot bestimmter Handlungen auf dem Grundstück, …) Besteht für die Immobilie eine gesetzlich oder anderweitig vorgeschriebene Sanierungspflicht, ist diese ebenfalls hier vermerkt.
- Angaben zu Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypotheken, Rentenschuld),
Wo wird ein Grundbuchauszug beantragt?
Beim zuständigen Grundbuchamt und somit beim Amtsgericht der Gemeinde
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
Tel: 040-727 590Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen sind schriftlich beim Amtsgericht Reinbek – Grundbuchamt – einzureichen. Daneben besteht nur die Möglichkeit elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, per EGVP einzureichen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg, das heißt einem elektronischen Bürger- und Organisationen-Postfach (eBO) oder per DE-Mail, zu übersenden. Auf der Homepage des Amtsgerichts Reinbek sind Informationen zur Erreichbarkeit und zu den Öffnungszeiten zu finden.
Informationen zum Grundbuchamt sind unter dem Link https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGReinbek/Aufgaben/Grundbuch/grundbuch_node.html zu finden.
Weiter kann ein Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs heruntergeladen werden unter Verwendung des folgenden Links https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSegeberg/Aufgaben/Grundbuch/_downloads/antrag-gb-auszug.pdf?__blob=publicationFile&v=1
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Nutzungsänderung
Was bedeutet eine Nutzungsänderung?
Die bestehende Nutzungsart einer baulichen Anlage verändern.
Wann muss ein Bauantrag gestellt werden?
Die geringste Nutzungsänderung (z. B. Keller in Wohnraum) ist eine genehmigungspflichtige Maßnahme im Sinne des Bauordnungsrechts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hierzu sollten Sie konkret eine schriftliche Anfrage stellen, in der Sie die bestehende und beabsichtigte Nutzungsart darstellen.
- Diese Anfrage können Sie persönlich auch ohne Entwurfsverfasser:in stellen
Wichtig:
Alle Unterlagen, die Sie einreichen, bitte in 3-facher schriftlicher Form an:
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
info@kreis-stormarn.de -
Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge
- Straßenausbaubeiträge finden ihre Rechtsgrundlage in den landesspezifischen Kommunalabgabengesetzen (KAG) sowie den kommunalen Straßenausbaubeitragssatzungen
- Straßenausbaubeiträge können für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage herangezogen werden.
- Reine Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten müssen von der Kommune selbst gezahlt werden.
- Wie hoch der Anteil ist, der auf die Anlieger umgelegt wird, regelt die Kommune in ihrer Straßenausbaubeitragssatzung.
- Möglich ist außerdem neben der Erhebung einmaliger maßnahmenbezogener Beiträge, die Erhebung regelmäßig wiederkehrender Beiträge durch Bildung sog. Abrechnungseinheiten.
- Die wiederkehrenden Beiträge belasten die Eigentümer zwar regelmäßig, jedoch mit weitaus niedrigeren Beträgen.
- Nachdem es den Kommunen nunmehr überwiegend freigestellt wurde, ob sie überhaupt Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht, hat die Stadt Glinde ihre Satzung aufgehoben und macht aktuell keinen Beitrag mehr geltend.
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Terrassenüberdachung
Terrassenüberdachung
Im Idealfall beauftragen Sie, hinsichtlich der Planung und Ausführung, einen kompetenten Entwurfsverfasser:in / Planer:in.
Wann muss ein Bauantrag gestellt werden?
- Die Tiefe beträgt mehr als 3 Meter
- oder die Gesamtfläche beträgt über 30 Quadratmeter
- Die Grenzabstände von 3 Meter werden nicht zu Nachbargrundstücken eingehalten
- Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (https://geoportal.metropolregion.hamburg.de/mrhportal_stormarn/portale/stormarn/index2.html? - oben rechts Adresse und Ort eingeben - links anklicken „Fachdaten“, danach „Planung“ und danach „Bebauungsplan")
Hinweis:
Zustimmung des Nachbarn einholen, wenigsten Information an den Nachbarn. Bei Unsicherheiten, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, sollte eine sogenannte Bauvoranfrage (Siehe Punk: Bauvoranfrage) erfolgen.
Wo wird ein Bauantrag eingereicht?
Alle Unterlagen, die Sie einreichen, bitte schriftlich in 3-facher Form:
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
info@kreis-stormarn.de -
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO gilt im gesamten Gebiet einer Gemeinde.
Unterschied normales und vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren?
- Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die untere Bauaufsichtsbehörde - Kreis Stormarn lediglich, ob ein Vorhaben die Bestimmungen des Bauplanungsrechts (z. B. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, usw.), die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet und vor allem die § 29-35 BauGB
- Es ist das Regelprüfverfahren für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen und von Baumaßnahmen, die
- keine Sonderbauten im Sinne des § 51 Abs. 2 LBO sind,
- nicht von einem/einer Entwurfsverfasser:in geplant werden, der/die (nur) die Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 3LBO besitzt, und
- nicht nach § 61 LBO verfahrensfrei sind.
- Gibt es hier keinerlei Widersprüche und Probleme, kann die Genehmigung einfach erteilt werden.
- Beim normalen Genehmigungsverfahren hingegen müssen zusätzlich unter anderem die Vorschriften des Bauordnungsrechts geprüft werden.
- Das bedeutet, dass ein normales Genehmigungsverfahren deutlich mehr Zeit beansprucht
Was sind Sonderbauten?
- Sonderbauten sind bauliche Anlagen, Gebäude oder Räume, die besondere Eigenschaften im Hinblick auf ihre Art, Größe oder Höhe aufweisen bzw. für eine besondere Nutzung vorgesehen sind (z. B. Hochhäuser, Garagen mit mehr als 1.000 Quadratmeter Nutzfläche etc.)
- Für Sonderbauten ist deshalb das normale / umfassende Baugenehmigungsverfahren vorgeschrieben
Welche Unterlagen sind wo einzureichen?
Auch beim vereinfachten Verfahren sind alle üblichen Unterlagen (Bauvorlagen) schriftlich und in 3-facher Form einzureichen. Alle Nachweise sind zu erbringen und auch die Fertigstellungen sind dem Bauamt im Einzelnen anzuzeigen.
Kreis Stormarn
Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommsenstraße 14
23843 Bad Oldesloe
info@kreis-stormarn.de
Gebühren:Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kreis Stormarn, Fachdienst Bauaufsicht, Untere Bauaufsichtsbehörde, Mommsenstraße 14, 23843 Bad Oldesloe, E-Mail: info@kreis-stormarn.de
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Vorkaufsverzichtserklärung
Grundstückskauf - Vorkaufsverzichtserklärung - Vorkaufsrecht der Gemeinde -
Was ist eine Vorkaufsverzichtserklärung?
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie eine Vorkaufsverzichtserklärung, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit der Vorkaufsverzichtserklärung bestätigt die Stadt Glinde, dass die Stadt kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder dieses nicht ausübt.
Verfahrensablauf
Der Stadt Glinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken. Die Vorkaufsverzichtserklärung wird vom Notar erst nach Vertragsunterzeichnung offiziell bei der Stadt Glinde eingeholt.
Wo bekomme ich diese her?
In der Regel wird die Ausstellung der Vorkaufsverzichtserklärung vom Notariat, das den Kaufvertrag beurkundet hat bei der
Stadt Glinde
Amt für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Frau von Deyen
Markt 1
21509 Glinde
E-Mail: bauverwaltung@glinde.debeantragt.
Kosten:
Die Höhe der Gebühren für eine Vorkaufsverzichtserklärung richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Die Stadt Glinde erhebt zurzeit gem. Verwaltungsgebührensatzung 25,00 Euro.
Stand: 10/2025