
Baumschutz
Seit dem 9. Mai 2018 ist die Baumschutzsatzung der Stadt Glinde in Kraft. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30.06.2022 wurde die 1. Änderung der Baumschutzsatzung von der Stadtvertretung beschlossen. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch die Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn, ist die Satzungsänderung nun seit dem heutigen 18. August 2022 rechtskräftig und hat damit Gültigkeit.

Bäume haben vielfältigen Einfluss auf ihre Umgebung und deren Bewohner. Sie filtern und reinigen die Luft, spenden Schatten und schützen vor intensiver UV-Strahlung. Sie stellen vielfältige Lebensräume für zahlreiche Tiere dar und bilden einen Biotopverbund innerhalb der bebauten Ortslage. Sie durchgrünen die Stadt und prägen das Ortsbild, sodass sie zur Qualität und Ästhetik des Wohn-, Arbeits- und Freizeitumfeldes beitragen. Mit der Satzung zum Schutz der Bäume soll daher dieser positive Einfluss auf unsere Umwelt unterstützt und gefördert werden. Auf Grund dessen gibt es einige Dinge, die zu beachten sind, wenn Sie überlegen, einen Baum zu fällen.
Von nun an sind Bäume, außer Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden sowie Kern- und Steinobstbäume (Ausnahme: Esskastanien, Walnussbäume), mit einem Stammumfang ab 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) bei einer geplanten Fällung genehmigungspflichtig. Sogenannte ortsbildprägende Bäume können aber auch mit einem kleineren Stammumfang dem Erhaltungsschutz unterliegen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich immer bei der Stadt nachzufragen. Ebenfalls neu ist die Regelung zu den Ersatzpflanzungen. Bei nachweislich geschädigten oder kranken Bäumen wurde die Pflicht zur Ersatzpflanzung auf einen Baum reduziert, unabhängig wie groß der zu fällende Baum ist. Bei offensichtlich abgestorbenen Bäumen entfällt die Ersatzpflanzungspflicht sogar gänzlich.
Haben Sie Fragen rund um die Baumschutzsatzung der Stadt Glinde, kontaktieren Sie uns gerne:
Alles Wissenswertes dazu sowie ein Antragsformular zur Baumfällung finden Sie hier: