Informationen zur Grundsteuerreform
Seit 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die Erhebung der Grundsteuer auf der Basis der Einheitswerte gegen das Grundgesetz verstößt, da die Einheitswerte bisher noch nach den Wertverhältnissen von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) ermittelt wurden. Daher müssen Städte und Gemeinden die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach neuen Regelungen erheben. Die neue Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die Städte und Gemeinden auf Basis der Erklärungen der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern und der von den Finanzämtern erhobenen Daten. Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer ist der in dem Bescheid des Finanzamtes festgesetzte Grundsteuermessbetrag.
Die Städte und Gemeinden erheben die Grundsteuer für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die in ihrem Gemeindegebiet liegen. Dazu wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Städte und Gemeinden multipliziert. Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral ist. Das bedeutet, die Städte und Gemeinden sollen nach der Reform nicht mehr Steuern einnehmen als zuvor. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.
Die Stadtvertretung der Stadt Glinde hat in ihrer Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, dass die Hebesätze ab dem 01.01.2025 - wie in dem Transparenzregister des Landes Schleswig-Holstein vorgeschlagen wurde - festzusetzen sind:
Grundsteuer A mit 460 % und Grundsteuer B mit 488 %
Bei Fragen zu dem Hebesatz wenden Sie sich bitte schriftlich direkt an das Steueramt der Stadt Glinde, Markt 1, 21509 Glinde oder per E-Mail steueramt@glinde.de.
Bei Fragen zum neuen Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Stormarn, Berliner Ring 25, 23843 Bad Oldesloe oder per E-Mail an poststelle@fa-stormarn.landsh.de bzw. telefonisch an die Hotline Tel. 04531/507-900. Zusätzlich können Rückruftermine seitens des Finanzamtes vereinbart werden, diese können individuell im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/kontakt gebucht werden. Nachrichten an das Finanzamt können auch direkt über ELSTER gesandt werden, entweder über einen bestehenden Zugang oder über das ELSTER Kontaktformular.
Einwendungen gegen die Umsetzung der Grundsteuerreform „im Allgemeinen" richten Sie bitte direkt an das zuständige Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel oder per E-Mail kontakt@fimi.landsh.de.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuer sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter dem folgenden Link www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform.
Beachten Sie bitte, dass neue Dauerbescheide über Grundabgaben nur noch die Grundsteuer beinhalten. Einen eventuellen Gebührenbescheid der Stadt Glinde über die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren seitens des Bauamtes erhalten Sie gesondert.