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Weitere Informationen zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Foto: Timo Klostermeier/Pixelio.de
Foto: Timo Klostermeier/Pixelio.de

Derzeit laufen in den Finanzämtern und in den Gutachterausschüssen die personellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Reform. Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das für Glinde zuständige Finanzamt Stormarn, Berliner Ring 25 in 23843 Bad Oldesloe, Telefon 04531/507-900 oder E-Mail an poststelle@fa-stormarn.landsh.de.

Im Juni oder Juli 2022 erhalten Sie von der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung ein Informationsschreiben über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Dieses Schreiben enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 fällig. Bitte zahlen Sie Ihre Grundsteuer bis dahin in der Höhe, die in dem letzten Schreiben der Gemeinde genannt wurde.

Ab dem 1. Juli 2022 sollen alle Eigentümer:innen eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Diese Erklärung ist notwendig, weil Daten veraltet sind. Die vergangene Bewertung liegt schon Jahrzehnte zurück und dem Finanzamt liegen nicht alle für die Wertberechnung erforderlichen Daten vor. Auf Basis der Angaben in der Erklärung wird Ihr Finanzamt dann Ihr Grundstück zum Stichtag 1.1.2022 neu bewerten.

 Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform gibt es auch auf einer Infoseite des Landes Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten

Es häufen sich aufgrund der Grundsteuerneuberechnung bei der Stadtverwaltung Glinde die Anfragen für Bodenrichtwerte der einzelne Grundstücke in Glinde. Bodenrichtwerte für den Bereich des Kreises Stormarn werden alle zwei Jahre vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage tatsächlicher Grundstücksverkäufe ermittelt. Letzter Stand: 31. Dezember 2020. Nächste Fortschreibung zum Stichtag 31. Dezember 2022 wird ca. im Frühjahr 2023 vorliegen. Verfügbar sind Bodenrichtwerte bis zum Jahr 1964 zurückgehend. Bodenrichtwerte werden für folgende Nutzungsarten ermittelt: Ein- und Zweifamilien-, Doppelhaus- und Reihenhausgrundstücke, Mehrfamilienhausgrundstücke, Gewerbe und Wohn- und Geschäftshausgrundstücke. Bodenrichtwerte werden stets für für größere Bereiche mit vergleichbaren Lagestrukturen - und nicht für Einzelgrundstücke - ermittelt.

Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten finden sich unter https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?lid=122 oder aber auch über https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/.

Video über die Grundsteuerreform 

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes und dem Deutschen Städtetag hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. In diesem wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal sensibilisiert werden rechtzeitig, also in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, ihre Erklärung elektronisch über ELSTER bei dem Finanzamt abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltungen die Werte der Grundstücke feststellen und anschließend die Kommunen die neue Grundsteuer erheben können. 

Das Video finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk und auch auf der Homepage des DStGB unter https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

Online-Vordrucke zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Die Vordrucke zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-1) und die entsprechende Ausfüllanleitung (GW 1) sowie die Anlage Grundstück zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW-2) und die entsprechende Ausfüllanleitung (GW 2) finden Sie zum Ausfüllen am PC oder zum Ausdrucken unter folgendem Link: Zentraler Thüringer Formularservice (thueringen.de). Die dort eingestellten Vordrucke können auch für das Land Schleswig-Holstein genutzt werden. 
 

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