Weitere Informationen zur Grundsteuerreform
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Derzeit laufen in den Finanzämtern und in den Gutachterausschüssen die personellen und organisatorischen Vorbereitungen für die Reform. Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das für Glinde zuständige Finanzamt Stormarn, Berliner Ring 25 in 23843 Bad Oldesloe, Telefon 04531/507-900 oder E-Mail an poststelle@fa-stormarn.landsh.de.
Im Juni oder Juli 2022 erhalten Sie von der schleswig-holsteinischen Finanzverwaltung ein Informationsschreiben über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Dieses Schreiben enthält auch die Steuernummer Ihres Grundbesitzes, die Sie für die Abgabe der Erklärung benötigen. Die neue Grundsteuer wird erst ab 2025 fällig. Bitte zahlen Sie Ihre Grundsteuer bis dahin in der Höhe, die in dem letzten Schreiben der Gemeinde genannt wurde.
Ab dem 1. Juli 2022 sollen alle Eigentümer:innen eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Die Erklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt einzureichen. Sie ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Diese Erklärung ist notwendig, weil Daten veraltet sind. Die vergangene Bewertung liegt schon Jahrzehnte zurück und dem Finanzamt liegen nicht alle für die Wertberechnung erforderlichen Daten vor. Auf Basis der Angaben in der Erklärung wird Ihr Finanzamt dann Ihr Grundstück zum Stichtag 1.1.2022 neu bewerten.
Weitereführende Informationen zur Grundsteuerreform gibt es auch auf einer Infoseite des Landes Schleswig-Holstein.
Die Vordrucke zur Grundsteuerwerterklärung werden zum 01.07.2022 im Internet auf der Seite: www.formulare-bfinv.de veröffentlicht.