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Satzungen der Stadt Glinde

Die Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins können eigene Angelegenheiten, sogenannte Angelegenheiten der Selbstverwaltung, durch eigene Satzungen regeln, sofern Bundes- oder Landesgesetze nichts anderes bestimmen.

Als Pflichtsatzung muss jede Stadt oder Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen, die Folgendes regelt:

  • die Repräsentation der Stadt Glinde durch Bürgervorsteherin und Bürgermeister
  • die Einrichtung der ständigen Ausschüsse der Stadtvertretung und deren Aufgaben
  • die Aufgaben des Bürgermeisters
  • die Durchführung von Einwohnerversammlungen

Der Erlass von Satzungen ist Aufgabe der Stadtvertretung. Dies ist geregelt in § 28 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. 

Die Stadtvertretung der Stadt Glinde hat diverse Satzungen erlassen. In der  unten stehenden Übersicht finden Sie alle gültigen Satzungen zum Download. Die Satzungen sind gegliedert nach Bereichen. Die Hauptsatzung finden Sie in der Übersicht unter "Allgemeine Verwaltung"

  • Allgemeine Verwaltung
  • Bauen & Wohnen
  • Bildung, Soziales & Kultur
  • Finanzen & Steuern
  • Friedhof
  • Öffentliche Sicherheit
  • Umwelt- und Brandschutz
  • Weiterhin in der Übersicht:  
  • Satzungsbeschlüsse
  • Stadtverordnungen

Alle hier bereitgestellten Satzungen enthalten in der veröffentlichten 'Internetfassung' selbstverständlich auch die eventuell vorhandenen Änderungen und Ergänzungen. Eine Übersicht aller Satzungen finden Sie hier im Inhaltsverzeichnis. Die Originalsatzungen sowie erfolgte Änderungen und Ergänzungen können Sie im Rathaus einsehen. 

Satzungen nach Stichwort A–Z

  • A
  • Allgemeine Verwaltung
  • B
  • Bauen und Wohnen
  • Bildung, Soziales und Kultur
  • F
  • Finanzen und Steuern
  • Friedhof
  • O
  • Öffentliche Sicherheit
  • S
  • Stadtverordnungen
  • U
  • Umwelt und Brandschutz

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