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Satzungen der Stadt Glinde

Die Städte und Gemeinden Schleswig-Holsteins können eigene Angelegenheiten, sogenannte Angelegenheiten der Selbstverwaltung, durch eigene Satzungen regeln, sofern Bundes- oder Landesgesetze nichts anderes bestimmen.

Als Pflichtsatzung muss jede Stadt oder Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen, die Folgendes regelt:

  • die Repräsentation der Stadt Glinde durch Bürgervorsteherin und Bürgermeister
  • die Einrichtung der ständigen Ausschüsse der Stadtvertretung und deren Aufgaben
  • die Aufgaben des Bürgermeisters
  • die Durchführung von Einwohnerversammlungen

Der Erlass von Satzungen ist Aufgabe der Stadtvertretung. Dies ist geregelt in § 28 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. 

Die Stadtvertretung der Stadt Glinde hat diverse Satzungen erlassen. In der  unten stehenden Übersicht finden Sie alle gültigen Satzungen zum Download. Die Satzungen sind gegliedert nach Bereichen. Die Hauptsatzung finden Sie in der Übersicht unter "Allgemeine Verwaltung"

  • Allgemeine Verwaltung
  • Bauen & Wohnen
  • Bildung, Soziales & Kultur
  • Finanzen & Steuern
  • Friedhof
  • Öffentliche Sicherheit
  • Umwelt- und Brandschutz
  • Weiterhin in der Übersicht:  
  • Satzungsbeschlüsse
  • Stadtverordnungen

Alle hier bereitgestellten Satzungen enthalten in der veröffentlichten 'Internetfassung' selbstverständlich auch die eventuell vorhandenen Änderungen und Ergänzungen. Eine Übersicht aller Satzungen finden Sie hier im Inhaltsverzeichnis. Die Originalsatzungen sowie erfolgte Änderungen und Ergänzungen können Sie im Rathaus einsehen. 

Bildung, Soziales und Kultur

    Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Glinde
    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten
    Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
    Satzung über die Erhebung von Entgelten für die außerschulische Benutzung von Schulräumen und -anlagen
    Satzung für die kommunale Volkshochschule
    Benutzung von Schulräumen und Sporthallen
    Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates
    Satzung für die Nutzung des Stadtarchivs
    Volkshochschule - Gebührensatzung
    Satzung über die Benutzung der Spinosa
    Gebührensatzung für die Benutzung der Einrichtung "Offene Ganztagsschule" in der Grundschule Wiesenfeld
    Benutzungssatzung der Einrichtung "Offene Ganztagsschule" in der Grundschule Wiesenfeld
    Satzung Kinder- und Jugendbeirat
    Wahlordnung Kinder- und Jugendbeirat
    Satzung über die Nutzung des verbindlichen Betreuungsangebotes im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Sönke-Nissen-Gemeinschaftsschule
    Satzung über die Erhebung von Gebühren für das verbindliche Betreuungsangebot im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Sönke-Nissen-Gemeinschaftsschule

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.