Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften neu begründet.
Auf der Grundlage einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich per Telefax oder online über das Serviceportal https://service.schleswig-holstein.de gestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Glinde
Eine Beantragung von Urkunden per Mail oder per Fax ist leider nicht möglich.
Wenn Sie eine Urkunde von sich selbst beantragen möchten, können Sie diese jederzeit zu den Öffnungszeiten persönlich gegen Vorlage des Personalausweises und der Gebühr in Höhe von 15,-- € hier im Standesamt abholen
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Urkunde online anzufordern: Urkundenanforderung online.
Falls Sie über ein Service-Konto Plus beim Service-Portal Schleswig-Holstein verfügen, können Sie die Urkundenanforderung hier durchführen.