Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Geburtsname,
- das Geschlecht sowie
- Ort und Tag der Geburt des Kindes,
- die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
- die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Glinde
Eine Beantragung von Urkunden per Mail oder per Fax ist leider nicht möglich.
Wenn Sie eine Urkunde von sich selbst beantragen möchten, können Sie diese jederzeit zu den Öffnungszeiten persönlich gegen Vorlage des Personalausweises und der Gebühr in Höhe von 15,-- € hier im Standesamt abholen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Urkunde online anzufordern: Urkundenanforderung online.
Falls Sie über ein Service-Konto Plus beim Service-Portal Schleswig-Holstein verfügen, können Sie die Urkundenanforderung hier durchführen.