Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer
zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der
Schenkungsteuer.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.