Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre
Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren
Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als
Bemessungsgrundlage.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des ZuFiSH.