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Prüfung der Wohngeldanträge erfolgt fortlaufend

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Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue gesetzliche Rahmenbedingungen in den verschiedenen Lebensbereichen, unter anderem in Bezug auf das Wohngeldgesetz. Zukünftig könnten rund dreimal mehr Bürger:innen als bisher anspruchsberechtigt sein. Dies bedeutet auch die Bewältigung eines erheblich angestiegenen Arbeitsvolumens für die Kolleg:innen in der Stadtverwaltung Glinde.

Trotz der geplanten Aufstockung des Personals werden sich die Bearbeitungszeiten verlängern. Alle Anträge werden bearbeitet und gegebenenfalls festgestellte Ansprüche ab Antragstellung nachgezahlt. Insofern bittet die Stadtverwaltung darum, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Antragstellenden werden unaufgefordert benachrichtigt, wenn weitere Unterlagen erforderlich sind. Ansonsten wird ein Bescheid direkt erteilt. Für Beratungen stehen die Mitarbeiter:innen des Glinder Sozialamtes selbstverständlich zur Verfügung. 

Im Bereich der Kita-Verwaltung verhält es sich analog, insbesondere zum Thema der Platzvergabe. „Bitte sehen Sie auch hier von Anfragen ab, da sich die Kolleg:innen mitten im Prüfverfahren und im Abstimmungsprozess mit den Einrichtungen vor Ort befinden.“ Die Stadtverwaltung kann die Dringlichkeit der Anliegen sehr gut verstehen und möchte dennoch bitten, den Kolleg:innen in der Verwaltung den notwendigen Bearbeitungsraum zu gewähren.

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