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Leben frei von Gewalt ist für viele Frauen nicht möglich

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Trotz bestehender Verpflichtungen der Regierung werden Frauen und Mädchen in Deutschland nicht effektiv vor Gewalt geschützt, kritisierte das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November. „Deutschland lässt gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder im Stich. So kann und darf es nicht weitergehen“, sagt Sabine Bösing, Bündnisrätin und stellvertretende Geschäftsführerin der BAG Wohnungslosenhilfe. Dem kann sich auch die Glinder Gleichstellungsbeauftragte Kerstin Schoneboom anschließen.

Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland im Februar 2018 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu bekämpfen und zu verfolgen. „Das Eintreten für die Rechte aller gewaltbetroffenen Frauen ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft“, so Bösing weiter. Der Evaluierungsbericht der unabhängigen Expert*innenkommission des Europarates (GREVIO) ist ein deutlicher Appell zum Handeln an die Bundesregierung. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland reichen in vielen Bereichen der Konvention nicht aus. Vielversprechende Ansätze sind zwar in verschiedenen Kommunen und Bundesländern erkennbar, aber nicht flächendeckend umgesetzt. Daher fordert das Bündnis, eine politische Gesamtstrategie gegen Gewalt auf Bundesebene. Nur damit kann geschlechtsspezifische Gewalt wirksam und auf allen Ebenen bekämpft werden.  

Das Bündnis fordert weiter, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangs- und Sorgerecht hat. Auch die Umgangsregelungen nach sexualisierter Gewalt bedürfen dringend einer Überarbeitung. Umgangssituationen, in denen beispielsweise Kinder übergeben werden und die Mutter auf den gewaltausübenden Vater trifft, sind noch immer besonders gefährliche Situationen für Mütter. Sie können mit Gewalt bis hin zur Tötung der Mutter oder der Kinder durch den Vater enden. „Diese Femizide sind verhinderbar, wenn die geplante Familienrechtsreform den Vorschriften des Artikel 31 IK Rechnung trägt“, betont Britta Schlichting, Bündnisrätin und Vertreterin der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser.  

Über die genannten Punkte hinaus stellt GREVIO im aktuellen Staatenbericht fest, dass „es nur wenige primäre Präventionsmaßnahmen gibt, die das Ziel haben, Frauen zu stärken und ihre Anfälligkeit für Gewalt zu verringern, insbesondere durch die Festigung oder Wiederherstellung ihres Vertrauens und die Aufklärung über ihre Rechte.“ Diese Lücke schließt die Stadt Glinde mit dem Projekt „StoP – Stadt ohne Partnergewalt“. Seit 2,5 Jahren unterstützt StoP nach den Grundsätzen der Gemeinwesenarbeit, angesiedelt in der Sönke-Nissen-Park Stiftung und geleitet von Alina Pfeiffer, gegen Partnergewalt aktiv zu werden und einzugreifen, „bevor es passiert ist“ berichtete die Glinder Gleichstellungsbeauftragte, Kerstin Schoneboom, im Rahmen eines Vortrages mit Professorin Monika Schröttle mit anschließender Diskussion zum Thema „Femizide in Deutschland". 

StoP ist unter der Rufnummer 040-710 004 11 oder E-Mailadresse stop@gutshaus-glinde.de sowie die Glinder Gleichstellungsbeauftragte Kerstin Schoneboom unter gleichstellung@glinde.de der telefonisch unter 040-710 02 506 zu erreichen.

Beim digitalen Vortrag zum Thema „Femizide in Deutschland" mit Professorin Monika Schröttle konnten die Glinder Gleichstellungsbeauftragte Kerstin Schoneboom und die Koordinatorin von StoP - Stadt ohne Partnergewalt, Alina Pfeiffer, zahlreiche Besucherinnen im Glinder Rathaus begrüßen, die nach dem Vortrag noch kräftig weiter diskutierten. Foto: Stadt Glinde
Beim digitalen Vortrag zum Thema „Femizide in Deutschland" mit Professorin Monika Schröttle konnten die Glinder Gleichstellungsbeauftragte Kerstin Schoneboom und die Koordinatorin von StoP - Stadt ohne Partnergewalt, Alina Pfeiffer, zahlreiche Besucherinnen im Glinder Rathaus begrüßen, die nach dem Vortrag noch kräftig weiter diskutierten. Foto: Stadt Glinde
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