Änderung der Glinder Baumschutzsatzung tritt in Kraft
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause am 30.06.2022 wurde die 1. Änderung der Baumschutzsatzung von der Stadtvertretung beschlossen. Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit des Beschlusses durch die Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn, ist die Satzungsänderung nun seit dem heutigen 18. August 2022 rechtskräftig und hat damit Gültigkeit. Was bedeutet das nun für die Bürger:innen?
Von nun an sind Bäume, außer Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden sowie Kern- und Steinobstbäume (Ausnahme: Esskastanien, Walnussbäume), mit einem Stammumfang ab 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) bei einer geplanten Fällung genehmigungspflichtig. Sogenannte ortsbildprägende Bäume können aber auch mit einem kleineren Stammumfang dem Erhaltungsschutz unterliegen. Zur Sicherheit empfiehlt es sich immer bei der Stadt nachzufragen. Ebenfalls neu ist die Regelung zu den Ersatzpflanzungen. Bei nachweislich geschädigten oder kranken Bäumen wurde die Pflicht zur Ersatzpflanzung auf einen Baum reduziert, unabhängig wie groß der zu fällende Baum ist. Bei offensichtlich abgestorbenen Bäumen entfällt die Ersatzpflanzungspflicht sogar gänzlich.
Das Prozedere selbst bleibt erhalten. Für eine Genehmigung zur Baumfällung ist ein Antrag zu stellen. Das Antragsformular wurde ebenfalls erneuert und ist ab sofort hier zu finden. Die vollständige Baumschutzsatzung der Stadt Glinde inkl. der 1. Änderung findet Ihr hier.
Zur Erinnerung: Baumfällungen aufgrund der Ausnahmetatbestände gemäß § 7 der Baumschutzsatzung sind erst wieder ab dem 1. Oktober bis zum letzten Tag im Februar möglich.