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Fehlgeburt: Bescheinigung

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Verantwortlichkeiten
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Weiterführende Links

Da die Stadt Glinde weniger als 20.000 Einwohner hat, hat sie kein eigenes Standesamt. Die Standesamts-Leistungen werden aus diesem Grund vom Standesamt der Stadt Reinbek übernommen.

Frau Paulun

Standesamt Reinbek

Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland

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Standesamt Reinbek

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