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Flächenmanagementkataster

Ein Stadtplan mit verschiedenen farblichen Flächen - Flächennutzungsplan

Die Stadt Glinde hat ein Flächenmanagementkataster angefertigt, mit dem Ziel, Potenzialflächen für die Innenentwicklung zu identifizieren und gezielt zu aktivieren. 

Das Flächenmanagementkataster stellt gemäß § 200 Abs. 3 BauGB eine flächendeckende, fortschreibungsfähige Übersicht der gesamtstädtischen Potenzialflächen für die Innenentwicklung dar. Es dient dem im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB). Vorhandene Entwicklungspotenziale sollen maßvoll unter Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität aufgezeigt und ausgeschöpft werden. 

Die Innenentwicklung ist eine wesentliche Strategie hin zur kompakten Stadt mit u. a. geringem Verkehrsaufwand für eine „Stadt der kurzen Wege“. Ihre Umsetzung bedarf eines aktiven und gezielten Flächenmanagements ergänzend zur „klassischen“ Stadtentwicklung und Bauleitplanung. 

Das Flächenmanagementkataster kann von Bürger:innen, Eigentümer:innen, Bauwilligen oder Architekt:innen als Entscheidungshilfe genutzt werden und dient der Stadtverwaltung als Informationsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, Stadtentwicklungskonzepten und zur Fortschreibung der Bauflächenbedarfsermittlung.
 

Baukräne auf einer Hausbaustelle

Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung und Veröffentlichung eines Baulandkatasters ist in § 200 Abs. 3 BauGB festgesetzt: „Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.“

Weitere Informationen zum Flächenmanagementkataster finden Sie in dem beigefügten Erläuterungsbericht.

Gemäß dem Beschluss der Stadtvertretung vom 30.01.2025 soll das Flächenmanagementkataster auf der Internetseite der Stadt Glinde veröffentlicht und die kurzfristig verfügbaren Potenzialflächen darin dargestellt werden. Das Kataster soll auch im Rathaus einsehbar sein. 

Widerspruch:

Die Grundstückseigentümer:innen der kurzfristigen Potenzialflächen, die persönlich hierüber in Kenntnis gesetzt werden, haben das Recht, der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Flächenmanagementkataster zu widersprechen.

Bitte senden Sie hierfür ein formloses, von Ihnen unterzeichnetes Schreiben unter Angabe des Grundstücks (Anschrift und Flur- und Flurstücknummer) an die Stadtverwaltung Glinde, Sachgebiet Stadtplanung und Umwelt, Markt 1, 21509 Glinde. Eine Begründung ist nicht notwendig. Wird Widerspruch eingelegt, werden die Grundstücksflächen der widersprechenden Grundstückseigentümer:innen aus dem Flächenmanagementkataster entfernt.

Das Widerspruchsrecht besteht auch nach der Veröffentlichung des Katasters unbefristet fort. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die betreffenden Grundstücksflächen werden dann mit der nächsten Aktualisierung aus dem Flächenmanagementkataster entfernt.