Sprungziele

Wer führt das Unternehmen in die Zukunft? Welche Formalitäten gilt es bei

der Aufgabe eines Geschäfts oder der zeitweiligen Stilllegung zu erledigen? Was ist

bei der Übernahme eine bestehenden Betriebs zu beachten? Was bedeutet Insolvenz und

wann ist eine Sanierung von Vorteil? Hier haben wir entsprechende Behördenkontakte

und Verwaltungsleistungen für Sie zusammengestellt.

Lebenslagen

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung

    In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie

    Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise

    einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus

    Registern.

  • Betriebsübernahme

    Ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, ist für viele Unternehmerinnen

    und Unternehmer attraktiv: Der Betrieb ist bereits am Markt etabliert, es gibt einen

    Kundenstamm und ein Netzwerk zu Partnern oder Dienstleistern. Hier finden Sie

    Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte zum Thema.

  • Sanierung und Insolvenz

    Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen

    Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine

    außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht,

    Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich

    gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie

    in Ihrer Notlage unterstützen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)