Sprungziele

In diesem Bereich finden Sie Informationen und Behördenkontakte, wenn Sie

Ihr Unternehmen aufgeben oder Ihre selbstständige Tätigkeit dauerhaft oder zeitweise

einstellen möchten – von der Gewerbeabmeldung bis zur Löschung aus

Registern.

Leistungen

  • Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
  • Gewerbe abmelden
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)