Stellenausschreibung Bürgermeisterin/ Bürgermeister

Bei der Stadt Glinde – Kreis Stormarn, Schleswig-Holstein – mit rund 19.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist zum 01. April 2026 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters neu zu besetzen.
Die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers endet. Der bisherige Stelleninhaber steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Wahl findet am Sonntag, den 09. November 2025, statt. Eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl ist für Sonntag, den 23. November 2025 vorgesehen.
Die Besoldung richtet sich nach der aktuell gültigen Landesverordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden, Ämter und Kreise in Schleswig-Holstein (Besoldungsgruppe B 3). Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils zulässigen Höchstsatzes gewährt (Kommunalbesoldungsverordnung).
Die Stadt Glinde
Glinde liegt im Süden des Kreises Stormarn, rund 4 km von der Landesgrenze zur Freien und Hansestadt Hamburg entfernt und ist hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Die Stadt grenzt östlich an die Stadt Reinbek, nördlich an die Gemeinde Barsbüttel und westlich an die Gemeinde Oststeinbek. Seit 2009 bildet Glinde gemeinsam mit Reinbek und Wentorf bei Hamburg ein Mittelzentrum, dem eine wachsende wirtschaftliche und planungsrechtliche Bedeutung zukommt.
Vor Ort sind zwei Grundschulen, zwei Gemeinschaftsschulen, eine Förderschule sowie ein Gymnasium vorhanden. Weitere Informationen über die Stadt finden Sie unter www.glinde.de.
Aufgaben
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung mit derzeit rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in eigener Zuständigkeit, führt die Verwaltung nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung sowie im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel, ist verantwortlich für die sachgerechte und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Wählbarkeit und Wahlvorschläge
Wählbar ist gemäß § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO), wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wahlvorschläge können eingereicht werden durch:
-In der Stadtvertretung der Stadt Glinde vertretene politische Parteien und Wählergruppen (auch gemeinschaftlich),
-jede Bewerberin und jeden Bewerber einzeln.
Für eine Einzelbewerbung außerhalb der Parteien oder Wählergruppen der Stadtvertretung sind mindestens 160 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.
Die Stadtvertretung setzt sich aus 32 Mitgliedern zusammen: 11 CDU, 9 SPD, 7 FDP, 5 Bündnis 90/Die Grünen.
Anforderungen an die Bewerberin / den Bewerber
Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit:
mehrjähriger Erfahrung in Führungs- und Leitungspositionen in der öffentlichen Verwaltung oder in der Privatwirtschaft, fundierter kommunalpolitischer Erfahrung, sicherem Umgang mit modernen Methoden der Personalführung sowie zeitgemäßen Leitbildern der Verwaltungsführung.
Erwartet werden darüber hinaus:
die Fähigkeit, die Verwaltung effizient, bürgernah und leistungsorientiert zu führen,
die Bereitschaft zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Selbstverwaltung, das Engagement, die nachhaltige Entwicklung der Stadt Glinde aktiv zu fördern.
Der späteste Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 15.09.2025, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist). Nähere Auskünfte zum Einreichungsverfahren erteilt der stellvertretende Gemeindewahlleiter (Telefon: 040/71002-200, E-Mail: bernd.mahns@glinde.de).
Hierzu wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Glinde über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie zu den weiteren formellen und materiellen Erfordernissen hingewiesen. Der Text der Wahlbekanntmachung ist über diesen Link abrufbar.
Abdrucke der Bekanntmachung, die erforderlichen Formblätter für das Wahlvorschlagsverfahren sowie weiterführende Informationen sind auf Wunsch beim Wahlamt der Stadt Glinde (Bürgeramt, Janin Wauker, Zimmer 123, 1. OG. Telefon: 040/71002-230, E-Mail: wahlen@glinde.de) erhältlich.
Glinde, 01.09.2025
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Zug