Erinnerung an Räum- und Streupflicht – Team des Baubetriebshofes arbeitet unter Volllast

Außergewöhnliche Schneelage fordert Mensch, Technik und Organisation. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und sich an die Situation anzupassen.
Schnee mitten im Winter, klingt normal, aber für Norddeutschland bedeuten die aktuellen ungewöhnlichen Mengen eine Herausforderung. Seit Freitag (02.01.2026) sind etliche Zentimeter gefallen. Mittlerweile können die meisten Straßen und Wege genutzt werden. Das Team des Baubetriebshofs ist unermüdlich im Einsatz. Gleichzeitig müssen auch Bürgerinnen und Bürger aktiv werden. Deshalb erinnert die Stadtverwaltung an die Räum- und Streupflicht.
Wann und wo räumt und streut die Stadt?
Das Team des Baubetriebshofes hat vier Fahrzeuge für den Winterdienst. Über den Dienstplan ist geregelt, wer wann die Wetterlage im Blick behalten muss. Um 3:30 Uhr gibt es bei Schnee-/ Glättelage einen Kontrolldienst, der erste Straßen bewertet und bei Bedarf weitere Kolleginnen und Kollegen aktiviert. Schon ab 4:00 Uhr sind dann acht Personen unterwegs um Straßen zu räumen oder zu streuen. Dabei arbeitet das Team nach einem Räum- und Streuplan. Große Straßen zuerst, dann kleinere und dann noch kleinere.
Dabei gibt es Besonderheiten. Kreis- und Landesstraßen wie die Möllner Landstraße werden vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) geräumt. Mühlenstraße, Oher Weg, Holstenkamp und weitere größere Straßen in städtischer Zuständigkeit übernimmt die Stadt Glinde. Ab 7 Uhr wird das bereits aktive Team des Baubetriebshofes um mindestens acht Personen verstärkt. Zwei weitere Kolonnen nehmen die Arbeit auf. Für öffentliche Geh- und Radwege innerorts (ohne private Anlieger) ist ebenfalls die Stadt Glinde zuständig. Auch Bushaltestellen werden vom Baubetriebshof geräumt. Verständlicherweise können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht an allen Stellen gleichzeitig arbeiten. Deshalb kann es zu Verzögerungen kommen. Gerade das Räumen von Gehwegen ist körperlich sehr anstrengend. Das Team muss sehr viele Abschnitte säubern, das braucht Zeit. Für diese körperlichen Anstrengungen und den unermüdlichen Einsatz dankt die Stadtverwaltung ausdrücklich.
Wo müssen Anlieger räumen?
Gehwege sind schneller wieder nutzbar, wenn viele anpacken. So sind Eigentümerinnen und Eigentümern, bzw. Mieterinnen und Mietern von Grundstücken verpflichtet, angrenzende Gehwege von Schnee zu räumen und glatte Flächen mit abstumpfenden Materialien wie Splitt zu bestreuen. Bei Mietobjekten sind diese Aufgaben normalerweise über die Hausordnung oder über den Mietvertrag geregelt. Die Gehwege sind auf gesamter Frontlinie in ihrer Breite, mindestens jedoch 1,00 m, von Schnee freizuhalten, so dass z.B. auch Rollstühle oder Kinderwagen diese gefahrlos nutzen können. In Fußgängerzonen müssen Anliegerinnen und Anlieger einen Streifen von 1,50 m Breite räumen und streuen, gemessen von der jeweiligen gemeinsamen Grenze zwischen den anliegenden Grundstücken der öffentlichen Verkehrsfläche.
In Glinde gibt es auch Straßen, in denen Anwohnerinnen und Anwohnern die Räum- und Streupflicht übertragen wurde. Sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Die betroffenen Straßen, in denen den Grundstückseigentümern solche zusätzlichen Reinigungspflichten übertragen wurden, sind festgelegt der Straßenreinigungssatzung.
Wann muss ich Schnee und Eis räumen? Was darf ich zum Streuen benutzen?
In der Zeit von 7:30 bis 20 Uhr sind gefallender Schnee und die entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags vor 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Dabei darf der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Hierbei sind auch Straßenrinnen, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen stets von Eis und Schnee freizuhalten, um „Stauwasser“ zu vermeiden. Für Schmelzwasser ist bei Eintritt von Tauwetter ein Abfluss freizulegen und freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.
Damit gewährleistet ist, dass der Räumdienst durchgeführt werden kann und auch große Fahrzeuge wie die Müllabfuhr und die Feuerwehr durch die Straßen fahren können, werden die Anlieger um Verständnis und Mithilfe gebeten. Bitte lassen Sie durch parkende Fahrzeuge keine Engstellen (weniger als 3,00 m) entstehen und parken Sie nicht in den Wendehämmern.
Ordnungswidrig handelt, wer seiner Reinigungspflicht, also auch seiner Schneeräum- und Streupflicht, vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Außerdem haften Eigentümer bei Versäumnissen im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für dadurch entstandene Schäden.
Zur Beseitigung von Glätte sind grundsätzlich abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Granulat zu streuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur bei besonderen Wetterlagen (z.B. Eisregen, auf Brücken, Treppen, Bushaltestellen) gestattet. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.
Wie ist das Team des Baubetriebshofes auf den möglichen neuen Schnee vorbereitet?
Im Team des Baubetriebshofes gibt es weiterhin Personen, die die Wetterlage in jeder Nacht beobachten. Bei Bedarf sind ab 4:00 Uhr Mitarbeitende auf den Straßen unterwegs. Um 7:00 Uhr werden weitere Mitarbeitende eingesetzt. Priorität werden große Straßen und Gehwege haben. Der Einsatz der Teams wird an die Wetterlage angepasst. Rund 40 Tonnen Streusalz hatte die Stadt Glinde zu Jahresbeginn 2026 eingelagert. Dieser Vorrat ist bereits gut aufgebraucht. Eine neue Lieferung wird erwartet. Sollte es kein Streusalz mehr geben, wird mit Sand und Split gestreut. Es werden bis zu vier Fahrzeuge im Räumdienst eingesetzt.