Amtliche Bekanntmachung Nr. 01 / 2026

Veröffentlichung des Vorentwurfes im Internet zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 sowie der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gelände des TSV Glinde von 1930 e.V. in der Straße Am Sportplatz.
Die Stadtvertretung der Stadt Glinde hat in ihrer Sitzung am 18.12.2025 die Vorentwürfe der o.g. Bauleitpläne für das Gebiet nördlich der Bebauung Rehwisch und Auf dem Brink, östlich der Straße Am Sportplatz, westlich der Ausgleichsfläche im Norden von Olande und südlich des südlichen Knicks der früheren Kiesabbauflächen Glinde Nord-Ost (Flurst. 348, Flur 12) beschlossen und deren Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Veröffentlichung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 46 und der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in der Zeit vom
26.01.2026 bis zum 27.02.2026
durch Bereitstellung der Planunterlagen im Internet unter folgenden Internetadressen erfolgen:
Bebauungsplan Nr. 46: http://bob-sh.de/plan/glinde-b46
37. Änderung des F-Planes: http://bob-sh.de/plan/glinde-fnp37
Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Glinde, Markt 1, 21509 Glinde, im Foyer des 2. OG innerhalb der Sprechzeiten jeweils montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereitgehalten. Abweichende Zeiten sind unter vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +49 40 71002-314 oder per E-Mail unter stadtplanung@glinde.de möglich.
In dieser Zeit können sich alle Interessierten über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten lassen. Gleichzeitig wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Glinde, den 13.01.2026
Stadt Glinde
- Der Bürgermeister -
gez.Zug
L.S.
Verfügung:
Veröffentlichung in der Zeitung „MARKT“ am 17.01.2026 und eingestellt ins Internet www.glinde.de / Amtliche Bekanntmachungen vom 17.01.2026 bis einschließlich 27.02.2026