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Amtliche Bekanntmachung Nr. 27/2025

Amtliche Bekanntmachung
Holzplättchen formen das Wort Bekanntmachung

Die Stadt Glinde gibt das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) bekannt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit § 58 c des Soldatengesetzes widersprechen.

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG in Verbindung mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Glinde, den 28.08.2025 - Der Bürgermeister R. Zug

Verfügung
Einstellung ins Internet www.glinde.de/ Amtliche Bekanntmachungen und Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus (Eingang Markt) vom 01.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025