Sprungziele

Amtliche Bekanntmachung Nr. 12/ 2026

Amtliche Bekanntmachung
Holzplättchen formen das Wort Bekanntmachung

Die Stadt Glinde gibt die elfte Änderung der Hauptsatzung bekannt.

Elfte Satzung zur der Hauptsatzung der Stadt Glinde vom 19.03.2003
 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 19.03.2026 wird folgende Satzung erlassen:

Rechtsgrundlage:
§ 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 121)

§ 1

§ 5 Abs. 1 g entfällt.

§ 2

§ 7 Abs. 2 erhält die folgende Fassung:
Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister wird die Befugnis übertragen, die vom Finanzausschuss zugeteilten Bereichsbudgets zu gliedern und vorläufig festzusetzen, und zwar für

- Öffentliche Sicherheit
- Bürgermeisterbüro
- Gleichstellungsbeauftragte
- Personalrat

§ 3

§ 7 Abs. 3 Nr. 3 erhält die folgende Fassung:
(3) Sie oder er entscheidet ferner über:
3. befristete Niederschlagung von Ansprüchen der Stadt Glinde in unbegrenzter Höhe und unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen der Stadt Glinde, soweit ein Betrag von 
   50.000 € nicht überschritten wird.

§ 4

§ 8 Abs. 2 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
(2) Der Hauptausschuss entscheidet über
7.   die unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen der Stadt Glinde ab einem Betrag über 50.000 € bis 250.000 €.

§ 5

§ 9 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

3. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz entscheidet befristet für 2 Jahre (bis 31.12.2027) über die Zustimmung nach § 36a (1) BauGB für Bauvorhaben bis zu 4 Wohneinheiten.

§ 6

§ 13 erhält die folgende Fassung:
Datenverarbeitung
(1) Die Erhebung und Verarbeitung folgender Daten der Mitglieder der Kommunalpolitik gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) und e) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 25.05.2018 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) vom 02.05.2018 (GVOBl. S. 162) in den jeweils geltenden Fassungen durch die Stadt Glinde -Gremienarbeit- ist zulässig (u.a. für die Erfassung in einer Mitgliederdatei/ Stammdaten und einer Überweisungsdatei): 
a) Name und Vornamen 
b) Geburtsdatum 
c) Anschrift
d) Fraktionszugehörigkeit
e) Kontoverbindung
f) Tätigkeitsdauer
g) E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer
(2) Die personenbezogenen Daten werden durch Mitteilung der betroffenen Person erhoben. 
(3) Die darüberhinausgehende Weitergabe der personenbezogenen Daten ist ausdrücklich untersagt. 
(4) Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden die Grundsätze zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Artikel 5 sowie die Betroffenenrechte gemäß Artikel 12 ff. der DSGVO) gewahrt. 
(5) Der technikunterstützte Einsatz der Datenverarbeitung ist zulässig.
(6) Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft in der Kommunalpolitik gespeichert.

§ 7

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 22.04.2026 Az.: 11.90.0530/2022/0000009-18 erteilt.

Die vorstehende Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

Glinde, den 24.04.2026

Stadt Glinde
gez. Klose
(Bürgermeister)

Verfügung 
Einstellung ins Internet www.glinde.de / Amtliche Bekanntmachungen und Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus (Eingang Markt) vom 24.04.2026 bis einschließlich 02.05.2026