Amtliche Bekanntmachung Nr. 03 / 2026

Die Stadt Glinde gibt die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2026 bekannt.
Für das Kalenderjahr 2026 wird hiermit gemäß § 1 und 3 der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Glinde in der Fassung vom 01.01.2025, nach §6 KAG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 Nr. 3 StrWG, die Straßenreinigungsgebühren für 2026 festgesetzt.
Mit den neuen Gebührenbescheiden der Stadt Glinde im Jahr 2025 wurden die neuen Straßenreinigungsgebühren festgesetzt.
Diese Bescheide sind Dauerbescheide, die für die Zukunft unverändert gelten, wenn sich keine Änderungen (z.B. der gebührenpflichtigen Frontmeter) ergeben.
Die Straßenreinigungsgebühr 2026 wird unverändert mit den in den zuletzt erteilten Gebührenbescheid 2025 festgesetzten Zahlungsfristen fällig. Die festgesetzten Vierteljahresbeträge sind fällig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026.
Die Festsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Bescheides.
Die Gebührenpflichtigen werden daher keinen neuen Gebührenbescheid und keine neue Zahlungsaufforderung erhalten. Soweit der Stadt Glinde ein SEPA-Lastschrift-Mandat für die Straßenreinigungsgebühren vorliegt, wird die Gebühr an den Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte der Stadt Glinde keine SEPA-Mandat vorliegen, so hat der Gebührenpflichtige selbst Sorge zu tragen, dass die Gebühren fristgerecht überwiesen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Glinde – Der Bürgermeister -, Markt 1, 21509 Glinde einzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Einlegen des Widerspruchs in elektronischer Form aufgrund des Schriftformerfordernisses nicht ausreicht.
Durch eine eventuelle Einlegung des Rechtsbehelfs wird gemäß §80 Abs. 2 Ziff.1 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung erzielt. Das bedeutet, dass durch die Einlegung eines Widerspruchs der Einzug der Straßenreinigungsgebühren nicht aufgehalten werden.
21509 Glinde, 16.01.2026
gez. Zug
Bürgermeister
Verfügung:
Einstellung ins Internet www.glinde.de / Amtliche Bekanntmachungen und Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus (Eingang Markt) vom 16.01.2026 bis einschließlich 30.01.2026.