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Achtung Gefahren durch Schnee und Eis

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Eine Person mit Taucheranzug wird von zwei weiteren Personen im Taucheranzug aus einem See mit Eisschollen gerettet.

Eisflächen sind viel zu dünn. Betreten bedeutet Lebensgefahr. Außerdem kann Schnee von Dächern abrutschen, oder Eiszapfen können abfallen.

Ein Winter mit Schnee und Eis ist in den vergangenen Jahren eher die Ausnahme gewesen. Umso größer ist aktuell sicherlich die Freude über die weiße Pracht in der Natur. Doch die Temperaturen schwanken um die Null Grad. Dadurch entstehen Probleme und Gefahren. Für diese möchte die Verwaltung der Stadt Glinde sensibilisieren.

Das Eis auf dem Mühlenteich ist viel zu dünn. Betreten bedeutet Lebensgefahr. Kurz vor dem Jahreswechsel haben die Kameradinnen und Kameraden eine Eisrettung geübt, aber ein echter Einsatz soll nicht folgen. Bitte keine Eisflächen betreten. Sollten sich Menschen in Notlagen befinden, bitte unbedingt zuerst die 112 anrufen und Hinweise abwarten. Weitere Informationen und Tipps gibt es beispielsweise bei der DLRG Schleswig-Holstein.

An Dachkanten bilden sich teilweise schon Eiszapfen. Diese können plötzlich abbrechen und abstürzen. Gleiches gilt für Dachlawinen. Schnee kommt an eigen Stellen ins Rutschen und fällt unvermittelt runter. Damit rund um das Rathaus niemand verletzt wird, war heute (06.01.2026) die Freiwillige Feuerwehr Glinde mit der Drehleiter aktiv. Eisplatten am Dach und Schnee wurden entfernt. Passantinnen und Passanten sollten sich im Stadtgebiet auf diese Situation einstellen. Hauseigentümerinnen und -tümer müssen Gefahrenbereiche absperren.

Bäumen und Äste tragen gerade eine große Schneelast. Nicht alle halten dieser Stand. Wälder und andere Bereiche mit vielen Bäumen sind zu meiden. Spaziergängerinnen und -gänger müssen hier mit brechenden Ästen und umstürzenden Bäumen rechnen. Sie sollten besonders vorsichtig und aufmerksam unterwegs sein.

Für Gehwege und teilweise auch Straßen gilt die Räum- und Streupflicht. In einigen Bereichen der Stadt Glinde gelten besondere Regeln. Diese sind in der Straßenreinigungssatzung nachlesbar. (Auszug aus §3) Zur Beseitigung von Eis- und Schneeglätte sind abstumpfende Mittel zu verwenden. Nur bei extremen Wetterlagen sind auftauende Mittel zulässig. In der Zeit von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr sind gefallener Schnee und die entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags vor 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr zu beseitigen.

Ein Feuerwehrmann steht im Korb der ausgefahrenen Drehleiter.
Ein Feuerwehrmann steht im Korb einer Drehleiter und entfernt Eisplatten vom Dach des Rathauses.
Eiszapfen an der Dachkante des Rathauses