Sprungziele

Meinung bilden und Stimme abgeben: Wahlen sind die einfachste Form

politischer Beteiligung. Ich bin umgezogen, wo kann ich wählen? Wie und wo erfahre

ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin? Hier finden Sie Behördenkontakte

und Informationen über das Wählen – von der Briefwahl bis zum

Wahlschein.

Leistungen

  • Wahlrecht und Wählbarkeit - Bescheinigungen (Wahlvorschlag)
  • Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
  • Briefwahl beantragen
  • Wahlen
  • Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
  • zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
  • zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
  • Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl oder Oberbürgermeisterwahl vornehmen lassen
  • Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)