Sprungziele

Sie wollen mit Ihrem Unternehmen ins Auslandsgeschäft einsteigen oder sind

bereits grenzüberschreitend tätig? Was gilt es zu beachten, wenn Waren und

Dienstleistungen importiert oder exportiert werden? In welchen Fällen gibt es

Außenwirtschaftsförderungen und -investitionen?

Lebenslagen

  • Grenzüberschreitende Tätigkeit

    Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend

    beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre

    Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.

  • Import und Export

    Welche Regeln gelten für grenzüberschreitenden Handel? Zum Schutz vor

    Gefahren und zur Einhaltung internationaler Abkommen gibt es einige Import-Ausnahmen

    und Beschränkungen. Deutschland hat eine lange Exporttradition. Doch was muss bei der

    Ausfuhr beachtet werden? Entsprechende Informationen und Verwaltungsleistungen finden

    Sie hier.

  • Außenwirtschaftsförderung und -investitionen

    Deutsche Unternehmen sind häufig international vernetzt. Ihr Unternehmen

    möchte eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen? Sie wollen mit einem

    ausländischen Partner kooperieren? In diesem Bereich finden Sie Behördenkontakte und

    Informationen über das Thema Außenwirtschaftsförderung und

    Auslandsinvestitionen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFiSH)