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Amtliche Bekanntmachung Nr. 14/ 2026

Amtliche Bekanntmachung
Holzplättchen formen das Wort Bekanntmachung

Die Stadt Glinde gibt das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) bekannt.

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einzulegen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

(1) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG widersprechen.

(2) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

(3) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

(4) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage. 

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

Stadt Glinde – Bürgeramt-
Markt 1 – 21509 Glinde

zu den folgenden Öffnungszeiten:
Montag 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr
Mittwoch 07 – 12 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr und 15 – 19 Uhr
Freitag 08 – 12 Uhr

vornehmen oder aber auch über unsere Internetseite unter www.glinde.de.

Stadt Glinde Glinde, den 20.05.2026

Der Bürgermeister
(gez. Klose)

Verfügung
Einstellung ins Internet www.glinde.de/ Amtliche Bekanntmachungen und Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus (Eingang Markt) vom 20.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026