Amtliche Bekanntmachung Nr. 10/2026

Die Stadt Glinde gibt den Ablauf von Ruhestätten auf dem Friedhof bekannt.
Ablauf der Ruhezeit
Erlöschen des Nutzungsrechts und Abräumung von Reihen- und Wahlgrabstätten auf dem stadteigenen Friedhof in 21509 Glinde, Willinghusener Weg 71:
1. Im Jahr 2026 ist die Ruhezeit für Beisetzungen in folgenden Reihengrabstätten abgelaufen:
- bei Verstorbenen bis zu 5 Jahren mit 15-jähriger Nutzungszeit aus dem Jahre 2011,
- bei Verstorbenen mit 25-jähriger Nutzungszeit aus dem Jahre 2001.
2. Im Jahr 2026 erlischt das Nutzungsrecht an den Wahlgrabstätten, deren Überlas-sungszeit in diesem Jahr abläuft. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann das Nut-zungsrecht um mindestens 5 Jahre gebührenpflichtig verlängert werden.
Anträge nach Ziff. 2 sind bis zum individuellen Ablaufdatum bei der Stadt – Friedhofsverwaltung – zu stellen. Die Friedhofsverwaltung kann eine Verlängerung der Überlassungszeit mit Auflagen versehen, wenn der Nutzungsberechtigte seiner Pflegeverpflichtung nicht nachgekommen ist oder nicht für die Standsicherheit des Grabmales gesorgt hat.
Nach Ablauf der Ruhezeit in Reihengrabstätten oder nach Erlöschen des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten räumt die Stadt nach § 11 Abs. 3 der Friedhofssatzung der Stadt Glinde Grabmale und sonstige auf der Grabstätte befindliche Gegenstände (Grabgegenstände) ab.
Sie gehen in das Eigentum der Stadt Glinde über, sofern nicht vom Berechtigten innerhalb 4 Wochen nach Ablauf der Ruhezeit Antrag auf Aushändigung gestellt wird. Die Stadt ist nicht verpflichtet die Gegenstände aufzubewahren.
Glinde, den 08.04.2026
Stadt Glinde
gez. ( Klose )
Bürgermeister
Verfügung
Einstellung ins Internet www.glinde.de/ Amtliche Bekanntmachungen und Aushang im Bekanntmachungskasten am Rathaus (Eingang Markt) vom 08.04.2026 bis einschließlich 31.12.2026.