Vater eines Kindes ist rechtlich in folgender Rangfolge der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Rechtlicher Vater Ihres nichtehelichen Kindes können Sie daher werden, indem Sie die Vaterschaft anerkennen. Das ist allerdings nicht möglich, solange noch die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig. Sie bedarf der Zustimmung der Mutter und in besonderen Fällen auch des Kindes oder weiterer Personen. Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
Liegen die Urkunden über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt durch das Standesamt vor, wird der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch und in der Geburtsurkunde eingetragen. Bei einer späteren Anerkennung werden Geburtenbuch und Geburtsurkunde nachträglich ergänzt.