Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
- Ort und Tag seiner Geburt,
- seine Religionszugehörigkeit,
- sein letzter Wohnsitz,
- sein Familienstand sowie
- Ort und Zeitpunkt des Todes.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Glinde
Eine Beantragung von Urkunden per Mail oder per Fax ist leider nicht möglich.
Wenn Sie eine Urkunde von sich selbst beantragen möchten, können Sie diese jederzeit zu den Öffnungszeiten persönlich gegen Vorlage des Personalausweises und der Gebühr in Höhe von 15,-- € hier im Standesamt abholen
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Urkunde online anzufordern: Urkundenanforderung online.
Falls Sie über ein Service-Konto Plus beim Service-Portal Schleswig-Holstein verfügen, können Sie die Urkundenanforderung hier durchführen.