Leistungsbeschreibung
Unter Schädlingsbekämpfung werden chemische, physikalische oder biologische Maßnahmen zusammengefasst, die zur Bekämpfung von Schädlingen (zum Beispiel Tiere oder Mikroorganismen) dienen.
Wichtig ist dies unter anderem im Bereich der Lebensmittel. Nach § 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung dürfen Lebensmittel keiner nachteiligen Beeinflussung, zum Beispiel durch Mikroorganismen oder tierische Schädlinge, ausgesetzt werden. Es ist Aufgabe des Unternehmers, der Lebensmittel produziert, transportiert oder lagert, eine zweckmäßige Schädlingsbekämpfung sicherzustellen. Auf Verlangen sind der zuständigen Behörde, im Rahmen der Lebensmittelüberwachung die Dokumente über die Schädlingsbekämpfung vorzulegen.
Teaser
Schädlingsbekämpfung sind chemische, physikalische oder biologische Maßnahmen, die der Bekämpfung von Schädlingen dienen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter) im Falle der Lebensmittelüberwachung,
- an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), wenn Sie tierische Schädlinge, zum Beispiel Ratten, melden wollen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".