Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Da die Stadt Glinde weniger als 20.000 Einwohner hat, hat sie kein eigenes Standesamt. Die Standesamts-Leistungen werden aus diesem Grund vom Standesamt der Stadt Reinbek übernommen. Hier gelangen Sie auf die richtige Seite:
https://www.reinbek.de/buergerservice-und-politik/buergerservice/was-erledige-ich-wo/detail/geburten-geburtsanmeldung-172