Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Glinde
Wenn Sie vorhaben Ihr Kind im Krankenhaus Reinbek zu entbinden, können Sie sich mit dem Merkblatt Geburtsanmeldung informieren, welche Papiere für die Geburtsbeurkundung, die innerhalb einer Woche zu erfolgen hat, vorzulegen sind.
Das Merkblatt soll Ihnen dabei behilflich sein, bereits vor der Geburt die Dokumente zusammenstellen und fehlende Dokumente gegebenenfalls noch besorgen zu können.
Die Unterlagen sind abhängig von Ihren jeweiligen Gegebenheiten und können sehr variieren.
Bei Eltern mit Auslandsbezug ist es immer ratsam, sich vorher bei uns nach den erforderlichen Unterlagen zu erkundigen und ggfs. die Frage zu klären, ob ein Dolmetscher erforderlich ist.
Im Krankenhaus erhalten Sie zudem zwei Vordrucke, die Sie bitte zur Geburtsanmeldung mitbringen:
1. Geburtsbescheinigung: wird vom Krankenhaus ausgefüllt.
2. Geburtsanzeige: Diese ist von Ihnen vollständig auszufüllen und von beiden Eltern zu unterschreiben.
Falls Sie die Geburtsanzeige schon vorher ausfüllen möchten, haben wir das Formular hier für Sie zur Verfügung gestellt.
Wenn alle Dokumente vollständig sind, nehmen wir die Geburtsbeurkundung in der Regel direkt bei Ihrer Geburtsanzeige hier im Standesamt vor und stellen Ihnen zwei Geburtsurkunden aus.
Darüber hinaus erhalten Sie auch drei gebührenfreie Geburtsurkunden für behördliche Zwecke (Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld).
Falls Sie noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Team vom Standesamt Reinbek gern zur Verfügung. Am besten erreichen Sie uns per Mail mit Angabe einer Rückruf-Nr.