Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheschließung vorgenommen wurde, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung - solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift - stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Eheurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- Religionszugehörigkeit und
- Ort und Tag der Eheschließung
Ist die Ehe aufgelöst, wird als Hinweis ein Eheauflösungsvermerk in die Eheurkunde eingetragen Dieser ist Voraussetzung für die Anmeldung zu einer neuen Eheschließung.
Es kann ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Für die Verwendung einer Eheurkunde im Ausland kann ggf. ein mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister erstellt werden (interationale Urkunde) oder eine Legalisation oder Apostille erforderlich sein.
Legalisation
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Glinde
Eine Beantragung von Urkunden per Mail oder per Fax ist leider nicht möglich.
Wenn Sie eine Urkunde von sich selbst beantragen möchten, können Sie diese jederzeit zu den Öffnungszeiten persönlich gegen Vorlage des Personalausweises und der Gebühr in Höhe von 15,-- € hier im Standesamt abholen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Urkunde online anzufordern: Urkundenanforderung online.
Falls Sie über ein Service-Konto Plus beim Service-Portal Schleswig-Holstein verfügen, können Sie die Urkundenanforderung hier durchführen.