Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft und gegebenenfalls in einem Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.
Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen, wenn die Eheschließenden dies wünschen.
Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.
Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bei Eheschließung von gemeinsam sorgeberechtigten Partnern, also zwischen den Elternteilen nicht ehelich geborener Kinder, erstreckt sich der Ehename auch auf die gemeinsamen Kinder.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Glinde
Wichtige Hinweise zu organisatorischen Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Hinweise zur Anmeldung der Eheschließung:
Verlobte, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, füllen bitte folgenden Abfragebogen aus und leiten uns diesen per Mail an standesamt(at)reinbek.de oder auf dem Postwege zu. Wir setzen uns dann mit Ihnen hinsichtlich einer Terminvergabe in Verbindung. Eheanmeldung mit Auslandsbeteiligung
Für deutsche Staatsangehörige gilt, dass wir bis auf weiteres Anmeldungen zur Eheschließung nur in schriftlicher Form entgegennehmen. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Dieses ist von beiden Verlobten auszufüllen und mit einer Kopie des Personalausweises sowie die in Ihrem Fall vorzulegenden Dokumenten (sh. nachfolgendes Infoblatt) an das Standesamt Reinbek zu senden.
Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge mit vollständigen Original-Dokumenten als Anlagen bearbeiten können. Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Hinweise zur Eheschließung:
Aufgrund der verschärften Corona-Lage führen wie Eheschließungen nach wie vor weiter durch, mussten aber leider zu der Regelung zurückkehren, dass die Trauung nur noch mit dem Brautpaar selbst stattfindet.
Das Betreten des Rathauses, Schlosses und Gutshauses ist nur mit Mund-/Nasenschutz erlaubt. Kommen Sie nicht dorthin, wenn Sie in Quarantäne sind!
Weiterhin ist aufgrund der Corona-Lage auch der private Sektempfang nach der Trauung untersagt.
Uns ist bewusst, dass dies für viele eine schmerzhafte Einschränkung bedeutet, wenn Sie sich das „JA-Wort“ nicht in Anwesenheit all Ihrer Verwandten und Freunde geben können und bitten um Ihr Verständnis, dass wir diese Maßnahme zum Schutz der Gesundheit aller ergriffen haben.
Bitte achten Sie auf dem Rathaus-, Schloss- und Gutshausgelände auf die Einhaltung der jeweils aktuell geltenden Richtlinien in Bezug auf die Beschränkung von Kontakten und informieren Sie sich bei diesbezüglichen Fragen ggf. über die Homepage der Landesregierung Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de.
Brautpaaren, die weder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserem Standesamtsbezirk gemeldet sind, können wir bis auf weiteres leider ausnahmslos keine Termine zur Eheschließung anbieten.