Sprungziele

Änderung der Landesbauordnung in Schleswig-Holstein

  • Aktuelle Nachrichten
Foto: Stadt Glinde

Schon gewusst, dass am 01.09.2022 eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten ist? Dabei haben sich nicht nur die Nummerierungen der Paragraphen und teilweise der Verfahrensablauf geändert, sondern auch einige Dinge, die für den ein oder anderen Grundstückseigentümer:innen sicher interessant sein könnten.

Die bedeutendsten Änderungen bei den verfahrensfreien Vorhaben sind: 
•    Eine (Fahrrad-)Garage oder ein überdachter (Fahrrad-)Stellplatz dürfen eine mittlere Wandhöhe von 3 m (vorher 2,75 m) und eine Grundfläche von 30 m² (vorher unbeschränkt) haben (§ 61 Abs. 1 Nr. 1b LBO).
•    Stützwände (vorher 2 m hoch und 5 m lang) und geschlossene Einfriedungen (vorher maximal 1,50 m hoch) können nun eine maximale Höhe von 2 m entlang der Grundstücksgrenze haben (§ 61 Abs. 1 Nr.  7a LBO).

Wichtig zu wissen ist ebenfalls, dass die Bauanträge nach § 63 oder § 64 zukünftig direkt bei der Bauaufsicht des Kreises Stormarn einzureichen sind. Bei der Stadt Glinde sind nur noch Genehmigungsfreistellungen nach § 62 LBO einzureichen, da die Stadt nun selbst für die Bearbeitung zuständig ist. Voraussetzung für die Einreichung einer Genehmigungsfreistellung ist jedoch, dass das Vorhaben allen Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht. D. h. es dürfen keine Befreiungen oder Ausnahmen nach § 31 BauGB, wie eine Überschreitung der Baugrenze oder GRZ, erforderlich sein.

Aufgrund der Umstellung dieser Verfahrensabläufe kann es in der Anfangszeit zu Unregelmäßigkeiten und Übergangslösungen kommen. Es benötigt etwas Zeit bis sich alle Beteiligten an die neuen Abläufe gewöhnt und darauf eingestellt haben. Wir bitten um Verständnis.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.