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Aufgaben
Der Bürgermeister trägt nach § 65 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein die Verantwortung für folgende Aufgaben:
Er
- bereitet die Beschlüsse der Stadtvertretung und der Ausschüsse vor, führt sie aus und berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss
- leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Stadtvertretung und im Rahmen der von ihr bereit gestellten Haushaltsmittel
- ist verantwortlich für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung
- organisiert und gliedert die Verwaltung
- führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung
- führt die Gesetze aus
- ist Dienstvorgesetzter sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- trifft alle Personalentscheidungen im Rahmen des von der Stadtvertretung beschlossenen Stellenplanes
- vertritt die Stadt in den Gremien eigener Gesellschaften und Stiftungen sowie in Verbänden und Vereinen
