Steuererklärung

Vordrucke zur Steuererklärung

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Sie befinden sich hier: Startseite / Verwaltung / Bürgerservice  / Bürgeramt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Bürger-, Standes- und Ordnungsamt:

montags

8.00 – 12.00 Uhr 

13.00 – 16.00 Uhr

mittwochs 

7.00 – 13.30 Uhr

donnerstags 

15.00 – 19.00 Uhr

freitags *

8.00 – 12.00 Uhr

 
außerhalb dieser Zeiten montags – freitags nach Vereinbarung.
Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung auch gern das folgende Kontaktformular. Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.

 

*Bitte beachten Sie:
Das Standesamt ist freitags auf Grund von Eheschließungen
nicht durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    

Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung:

 

Telefonzentrale

persönlich besetzt

Anrufbeantworter

persönlich besetzt

montags

7.30 - 12.00 Uhr

12.00 - 13.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

dienstags

7.30 - 12.00 Uhr

12.00 - 13.00 Uhr

mittwochs

7.00 Uhr 

 -

bis 15.00 Uhr

donnerstags

7.30 - 12.00 Uhr

12.00 - 14.00 Uhr

14.00 - 19.00 Uhr

freitags

7.30 - 12.00 Uhr

Informationen zum Service im Bürgeramt

Anhand der nachfolgenden Auflistung können Sie feststellen, welche Unterlagen für Ihr Anliegen benötigt werden. Nähere Informationen erhalten Sie durch anklicken oder durch weiterblättern auf dieser Seite.

- Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
- Meldewesen
  Elektronische Melderegisterauskünfte 
  Widerspruch gegen Datenübermittlungen
- Ausländerangelegenheiten *
- Beglaubigungen
- Fischereischeine *
- Führerscheinangelegenheiten - Ersatzführerschein *
- Führerscheinangelegenheiten - Ersterteilung/Neuerteilung *
- Führerscheinangelegenheiten - Fahrerkarte *
- Führerscheinangelegenheiten - Internationaler Führerschein*
- Führerscheinangelegenheiten - Umschreibung *
- Führerscheinangelegenheiten - Verlängerung Klasse CE (alt 2)*
Führungszeugnis
Fundsachen
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerbeangelegenheiten 
- Gewerberregisterauszug *
- Hunde An- und abmeldungen
- Kfz- Angelegenheiten Kfz-Außerbetriebsetzung
- Kfz- Angelegenheiten Adressänderung
- Lohnsteuerangelegenheiten *
- steuerliche Lebensbescheinigung
- Maklererlaubnis
- Meldebescheinigungen (Aufenthalts-, Lebens- und Meldebescheinigungen)
- Passangelegenheiten - Kinderreisepass *
- Passangelegenheiten - Reisepass *
- Personalausweisangelegenheiten *
- Reisegewerbekarte *
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Untersuchungsberechtigungsschein *

Bei allen mit einem Stern (*) gekennzeichneten Leistungen ist Ihr persönlicher Besuch erforderlich. 

Anmeldung

Sie sind Neubürger in Glinde? Herzlich Willkommen!

Bitte denken Sie daran, sich im Bürgeramt Glinde anzumelden.

Sie brauchen folgende Unterlagen:

• Personalausweise / Pässe aller anzumeldenden Personen
• ggf. Geburtsurkunden bei der Anmeldung minderjähriger Kinder, sofern kein Kinderreisepass oder Kinderausweis vorhanden ist

Wer eine Wohnung bezieht, ist laut Meldegesetz verpflichtet, dieses innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Die Anmeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Bei verheirateten Personen und eventuell vorhandenen minderjährigen Kindern genügt es, wenn einer der Ehepartner vorstellig wird.

Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Anmeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten).
Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Anmeldung dem Betreuer oder Pfleger.

Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.


Rechtsgrundlagen:
§ 11 Landesmeldegesetz (LMG)

Hinweis: Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Stormarn kann die Adresse in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 /  Kfz-Schein bei uns gleich mit geändert werden. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie hier.

Ummeldung

Sie sind innerhalb Glinde umgezogen.

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Sie brauchen folgende Unterlagen:

• Personalausweise / Pässe aller anzumeldenden Personen
• ggf. Geburtsurkunden bei der Anmeldung minderjähriger Kinder, sofern kein Kinderreisepass oder Kinderausweis vorhanden ist

Die Ummeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Bei verheirateten Personen und eventuell vorhandenen minderjährigen Kindern genügt es, wenn einer der Ehepartner vorstellig wird.

Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Ummeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten).

Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Ummeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.


Rechtsgrundlagen:    
§ 11 Landesmeldegesetz (LMG)

Hinweis: Bei einem Umzug innerhalb Glinde kann die Adresse in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 /  Kfz-Schein bei uns gleich mit geändert werden. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie hier.

Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur erforderlich,

• wenn Sie ins Ausland ziehen oder
• eine hier bestehende Haupt- oder Nebenwohnung aufgegeben wird, ohne das eine neue Wohnung bezogen wird

Sie brauchen folgende Unterlagen:
• Personalausweis / Pässe
• ggf. Geburtsurkunden bei der Anmeldung minderjähriger Kinder, sofern kein Kinderreisepass oder Kinderausweis vorhanden ist

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie sich nicht in Glinde abzumelden.

Die Abmeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Bei verheirateten Personen und eventuell vorhandenen minderjährigen Kindern genügt es, wenn einer der Ehepartner vorstellig wird.

Für Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, obliegt die Pflicht zur Abmeldung den gesetzlichen Vertretern (Erziehungsberechtigten). Bei Personen, für die ein Betreuer oder Pfleger (mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) bestellt ist, obliegt die Pflicht zur Abmeldung dem Betreuer oder Pfleger. Ein entsprechender Nachweis über die Betreuung oder Pflegschaft ist mitzubringen.

Rechtsgrundlagen:   
§ 11 Landesmeldegesetz (LMG)

Meldewesen: Elektronische Melderegisterauskünfte

Die Stadt Glinde weist auf die Möglichkeit hin, Auskünfte aus dem Melderegister online über den Schleswig-Holstein-Service zu erhalten.

Der besondere Vorteil ist für Sie die schnelle Erlangung der benötigten Daten. Eine Auskunft nach dem altem Muster erhielten Sie erst nach mehreren Wochen. Darüber hinaus reduziert sich die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft im Online-Verfahren auf 4,00 €. Die Bezahlung erfolgt online über ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren)

Diesen Online-Service können Privatpersonen als auch von Großkunden (Banken, Versicherungen, Inkassobüros und Behörden) nutzen.

Bitte registrieren Sie sich unter http://www.service.schleswig-holstein.de/ Weitere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie Auskunft über:

- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- Anschriften

in Glinde gemeldet und gemeldet gewesener Personen.


Hierfür müssen folgende drei Daten über den gesuchten Einwohner bekannt sein:

- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum oder Anschrift


Weitere Daten (z.B. Geburtsdatum, Tag des Ein- oder Auszuges, Staatsangehörigkeit usw.) können nur in Ausnahmefällen bekannt gegeben werden. Der Auskunftssuchende muss die erweiterte Melderegisterauskunft schriftlich durch rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen.


Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig. Sie können daher nicht telefonisch erteilt werden. Die Kosten haben die Anfragenden auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht zu ermitteln ist oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

 

Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft   

  7,50 €

Einfache Online-Melderegisterauskunft  

  4,00 €

Erweiterte Melderegisterauskunft  

  9,00 €

Archivauskunft (vor mehr als 5 Jahren)

12,00 €


Helfen Sie mit, die Arbeit in den Kommunen effizient und bürgernah zu erledigen.
Registrieren Sie sich daher für die Online Melderegisterauskunft beim Schleswig-Holstein-Service.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgeramt Glinde oder unter www.service.schleswig-holstein.de.

Meldewesen: Widerspruch gegen Datenübermittlung

Die Meldebehörde darf nach § 28 Abs. 1 Landesmeldegesetz

• Parteien
• Wählergruppen
• anderen Trägern von Wahlvorschlägen
• Bewerberinnen und Bewerbern um das Amt einer Bürgermeisterin oder eines
Bürgermeisters oder einer Landrätin oder eines Landrats
• den für Abstimmungen benannten Vertrauens- oder Vertretungspersonen

im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen oder Abstimmungen in den sechs der Wahl bzw. Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigten erteilen. Für die Zusammensetzung der Gruppen ist das Lebensalter der Betroffenen bestimmend (z. B. Erst- oder Jungwähler).

Die Datenempfänger dürfen die Daten nur für Zwecke der Wahlwerbung verwenden; sie müssen diese spätestens einen Monat nach der Wahl oder Stimmabgabe löschen. Die Löschung bzw. Vernichtung der Daten ist der Meldebehörde schriftlich zu bestätigen.

Nach § 28 Landesmeldegesetz besteht die Möglichkeit, dieser Auskunftserteilung zu widersprechen.

Bitte verwenden Sie hierfür das folgende Formular:

pdf Dokument - Widerspruch gegen Datenuebermittlung aus dem Melderegister

Amtliche Beglaubigungen

Das Bürgeramt beglaubigt Ihnen verschiedene Dokumente:
- Zeugnisse
- Studienbescheinigungen, etc.

Hierfür wird das Original–Dokument und eine Kopie benötigt.
Die Gebühr beträgt 2,50 € pro beglaubigtes Dokument.

Beglaubigungen für Rentenzwecke werden im Sozialamt vorgenommen.

Hierfür wenden Sie sich bitte an Christa Grünitz und Anke Olszewski, Tel. 710 02-224 oder 71002-225

Ausländerangelegenheiten

Anmeldung

 

Sie ziehen aus dem EU-Ausland nach Deutschland und haben keine deutsche Staatsangehörigkeit.



für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Sie ziehen aus einem Nicht-EU Land nach Deutschland und besitzen keine
deutsche Staatsangehörigkeit.

 

für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:


Sie können das pdf-Formular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und zu Ihrem Besuch im Bürgeramt mitbringen. 



 
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Sie sind nicht EU-Bürger und möchten Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.


Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde in Bad Oldesloe:

Kreis Stormarn
Ausländerbehörde
Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

Telefon: 04531-160 334

Fax: 04531-160 570

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag auch von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet.
Terminabsprachen sind im Einzelfall möglich. Mittwochs ist ganztägig geschlossen.


Internet-Adresse:
http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/ordnung/sicherheit.html


Einladung von Ausländern

 

Für die Einladung von Ausländern ist ausschließlich die Ausländerbehörde des Kreises Stormarn, (Adresse und Kontakt s.o.) zuständig.Informationen finden Sie auf der Webseite des Kreis Stormarn.



Einbürgerung

Eine Einbürgerung müssen Sie direkt bei der Ausländerbehörde in Bad Oldesloe beantragen.

Dort erhalten Sie den Antrag und alle dazugehörigen Informationen.


Ein Merkblatt zur Einbürgerung steht hier zur Information zur Verfügung.

Fischereischein *

Bitte bringen Sie die Bescheinigung der abgelegten Fischereiprüfung und
ab dem 16. Lebensjahr ein Passbild (sh. auch Bildbeschreibung) mit.
Gebühr 10,00 €
Bearbeitungsdauer ca. 1 Woche

Angelmarke pro Jahr 10,00 €

Bildbeschreibung:
höchstens 3 Monate alt
mit hellem Hintergrund
das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein

Ersatzführerschein *

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
  (entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder)
   Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus
- evtl. Anzeige bei der Polizei

Bearbeitungsdauer:  ca. 4 Wochen

Gebühr:   29,90 €

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung vom Kreis Stormarn. Nach Überweisung können Sie Ihren Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung hier im Bürgeramt in Empfang nehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kreises Stormarn.

Ersterteilung/ Neuerteilung Fahrerlaubnis *

Die Anträge werden gegen eine Gebühr von 5,10 € im Bürgeramt entgegengenommen.

Folgende Unterlagen werden u. a.  benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
  (Sie erhalten diesen Antrag zur Zeit im Bürgeramt der Stadt Glinde)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
  (entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder)
   Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort

Über weitere erforderliche Unterlagen informieren Sie sich bitte bei der Führerscheinstelle in Bad Oldesloe.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Stormarn.

Fahrerkarte *

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles Lichtbild
  (entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder)
   Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus
- ein neuer Kartenführerschein

Bearbeitungsdauer:  ca. 3 – 4 Wochen  

Gebühr:   40,00€

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Stormarn

Internationaler Führerschein *

Folgende Unterlagen werden benötigt:

- Antrag auf Ausstellung eines internationalen Führerscheines
(Sie erhalten diesen Antrag zur Zeit im Bürgeramt der Stadt Glinde)
- Personalausweis oder Reisepass
1 aktuelles Lichtbild
  (entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder)
   Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus
- ein neuer Kartenführerschein

Bearbeitungsdauer:  ca. 3 Wochen

Gebühr:   13,80 €

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung vom Kreis Stormarn. Nach Überweisung können Sie Ihren Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung hier im Bürgeramt in Empfang nehmen.

Der Internationale Führerschein wird befristet für die Dauer von 3 Jahren ausgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Stormarn.

Führerscheinumschreibung *

(Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in den neuen Kartenführerschein)

Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
1 aktuelles Lichtbild
  (entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder)
   Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus

Bearbeitungsdauer:  ca. 4 Wochen

Gebühr:   24,00 €

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung vom Kreis Stormarn. Nach Überweisung können Sie Ihren Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung und Ihrem alten Führerschein hier im Bürgeramt in Empfang nehmen.

Weitere Informationen zur Umschreibung erhalten Sie auf der Webseite des Kreis Stormarn.

Verlängerung der Führerscheinklasse CE (alt 2) *

Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
1 aktuelles Lichtbild
  (entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder)
   Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus
- augenärztliches Gutachten
- hausärztliches Gutachten

Bearbeitungsdauer:  ca. 3 Wochen

Gebühr:   52,80 €

Über die Gebühr erhalten Sie eine Rechnung vom Kreis Stormarn. Nach Überweisung können Sie Ihren Führerschein gegen Vorlage der Einzahlungsquittung und dem alten Führerschein hier im Bürgeramt in Empfang nehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Stormarn.

Führungszeugnis

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, erhält auf Antrag 

·   ein Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder

·   ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde  
    (Behördenführungszeugnis)

Die Stadt Glinde kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die mit Hauptwohnsitz im Glinder Stadtgebiet gemeldet sind. Der Gesetzgeber fordert eine persönliche Antragstellung, um Datenmissbrauch zu vermeiden. Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Falls Sie nicht persönlich erscheinen können, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

Wir benötigen folgende Unterlagen / Angaben:

·  Personalausweis oder Reisepass

·  Gebühr in Höhe von 13,00 €

·  Geburtsname der Mutter

Das Führungszeugnis für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) wird nach ca. 10 -14 Tagen nur an die Antrag stellende Person übersandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) wird nach ca. 10 – 14 Tagen direkt an die Behörde übersandt. Bitte geben Sie den genauen Verwendungszweck und den Ansprechpartner der Behörde an.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind (z.B. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland), müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn stellen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter http://www.bundesjustizamt.de/

Fundsachen

Eine Fundsache können Sie im Bürgeramt abgeben und erhalten dort eine Durchschrift der Fundanzeige (bei Fundsachen ab 50,00 € Wert).

Falls der Verlierer die Fundsache nicht abgeholt hat, kann der Finder nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, innerhalb eines Monats die Fundsache gegen Vorlage der Fundanzeige (Durchschrift) erhalten.

Sie können im Bürgeramt nachfragen, wenn Sie selbst etwas verloren haben.

Schauen Sie doch einmal auf unsere Seite Fundbüro, hier finden Sie die aktuelle Auflistung aller Fundsachen.

Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Sie möchten eine Gaststätte o.ä. eröffnen?

Hier erhalten Sie Informationen und den Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.

Informationen und Hinweise vor Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Merkblatt für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
(Bitte drucken Sie das pdf Dokument aus und bringen es mit Ihren Angaben ergänzt für die Beantragung mit.)

Diese Angelegenheiten bearbeitet Sonja Markwardt, Tel. 71002-237, Zimmer 123

Gewerbemeldungen

Gewerbeanmeldung

Der Beginn eines Gewerbes in Glinde ist im Bürgeramt anzuzeigen.

Gewerbe ist jede selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.
Ausgenommen von den Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO) sind Freiberufler, wie z.B. Mediziner, Juristen, Künstler.

Die Ausübung bestimmter Gewerbe (z.B. Gaststätten, Spielhallen, Makler, Reisegewerbe) ist erlaubnispflichtig.
Die entsprechende Erlaubnis ist vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einzuholen.

Sofern Sie ein Handwerk betreiben, legen Sie bitte die entsprechende Handwerkskarte vor.

Sie brauchen folgende Unterlagen:

• Formular Gewerbeanmeldung

• Einzelunternehmen:                 
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung/ ggf.  
Aufenthaltserlaubnis

• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung/ ggf.
Aufenthaltsbescheinigung für jeden Gesellschafter

Die Bezeichnung der GbR muss die Namen der Gesellschafter beinhalten.

• Juristische Personen:
- Gesellschaftervertrag
- Auszug aus dem Handelsregister ggf. Anmeldung zum Handelsregister
- Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung / ggf. Aufenthaltsbescheinigung für jede(n) an der Geschäftsführung Beteiligte (n)


Die Gebühr beträgt 25,00 € je Anzeige.


Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)

Gewerbeummeldung

Veränderungen des ausgeübten Gewerbes sind anzuzeigen.

Wer seinen Gewerbebetrieb innerhalb Glinde verlegt hat oder den Gegenstand des Gewerbes ändert, hat dies im Bürgeramt anzuzeigen.


Sie brauchen folgende Unterlagen:

• Formular Gewerbeummeldung

• Einzelunternehmen:                 
  - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung/ ggf.  
Aufenthaltserlaubnis
  - möglichst die letzte Gewerbean- oder Ummeldung

• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung/ ggf.
Aufenthaltsbescheinigung für jeden Gesellschafter
   - möglichst die letzte Gewerbean- oder Ummeldung


• Juristische Personen:
   - Gesellschaftervertrag
   - Auszug aus dem Handelsregister
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung / ggf. Aufenthaltsbescheinigung für jede(n) an der Geschäftsführung Beteiligte (n)
   - möglichst die letzte Gewerbean- oder Ummeldung

 

Die Gebühr beträgt 25,00 € je Anzeige.


Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)


Gewerbeabmeldung

Die Aufgabe eines stehenden Gewerbes (auch bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk) sowie der Austritt aus einer Personengesellschaft wie GbR, OHG, KG ist dem Bürgeramt anzuzeigen.


Sie brauchen folgende Unterlagen:

• Formular Gewerbeabmeldung

• Einzelunternehmen:                 
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung/ ggf.  
Aufenthaltserlaubnis
   - möglichst die letzte Gewerbean- oder Ummeldung

• Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung/ ggf.
Aufenthaltsbescheinigung für jeden Gesellschafter
   - möglichst die letzte Gewerbean- oder Ummeldung


• Juristische Personen:
   - Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung / ggf. Aufenthaltsbescheinigung für jede(n) an der Geschäftsführung Beteiligte (n)
   - möglichst die letzte Gewerbean- oder Ummeldung


Die Gewerbeabmeldung beträgt 10,00 € je Anzeige


Rechtsgrundlagen
§§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)

Auszug aus dem Gewerbezentralregister *

Das Bürgeramt Glinde ist zuständig, sofern Sie

• als natürliche Person Ihren Wohnsitz in Glinde haben
• als juristische Person Ihr Gewerbe in Glinde ausüben

Der Antrag ist persönlich zu stellen, bei juristischen Personen erfolgt die Antragstellung durch ihren gesetzlichen Vertreter.
Wir benötigen folgende Unterlagen:

• Personalausweis
• Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
• Gebühr in Höhe von 13,00 €

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke wird nach ca. 10 – 14 Tagen an Ihre Firmenanschrift geschickt.

Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird nach ca. 10 – 14 Tagen direkt an die Behörde übersandt. Bitte geben Sie den genauen Verwendungszweck und den Ansprechpartner der Behörde an.

 

Hundeanmeldungen

Hunde An-/ Abmeldung *

Vordrucke:
Hundeanmeldung

Hundeabmeldung


Steuer für den 1. Hund  62,00 € , für den 2. Hund 92,00 € für den 3. und jeden weiteren Hund 123,00 €.

Kampfhunde:
Steuer für den 1. Kampfhund 524,00 € für den 2. und jeden weiteren Kampfhund 764,00 €

Auszug aus der Satzung:
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem 1. des Monats, in dem er drei Monate alt wird. Beim Zuzug mit dem auf den Zuzug folgenden Monat.

Die Steuerpflicht endet mit dem Monat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt, bei Wohnortwechsel eines Hundehalters mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Der Steuerbescheid und die Hundemarke werden Ihnen vom Steueramt zugeschickt.

Satzung der Stadt Glinde über die Erhebung einer Hundesteuer 

Kfz-Angelegenheiten - Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugess

Sie möchten bei Ihrem Fahrzeug eine Außerbetriebsetzung vornehmen lassen?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II 
- Kennzeichenschilder
- ggf. Verwertungsnachweis/Kaufvertrag
- ggf. Vollmacht vom Fahrzeughalter


Gebühren:
OD- Kennzeichen                  5,90 – 11,30 Euro
Auswärtige Kennzeichen     11,00 – 16,40 Euro
 

Die Außerbetriebsetzung wird direkt im Bürgeramt bearbeitet, so dass Sie Ihre Unterlagen sofort wieder mitnehmen können.


Hinweis:

Den Antrag für die Außerbetriebsetzung können wir nur entgegen nehmen, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Ansonsten müssen wir Sie an die Zulassungsbehörde in Bad Oldesloe verweisen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises Stormarn
Das Kennzeichen bleibt nach der Außerbetriebsetzung nicht mehr dem Fahrzeug zugeteilt, sondern wird sofort wieder freigestellt. Das heißt, dass im Falle einer Wiederzulassung, z.B. nach einer Winterpause, ein neues Kennzeichen zugeteilt wird. Der bisherige Halter hat jedoch die Möglichkeit auf Wunsch das Kennzeichen auf seinen Namen für dieses oder ein anderes Fahrzeug zu reservieren. Die Reservierung muss gesondert beantragt werden. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie im Bürgeramt.

Diese Angelegenheiten bearbeitet Sonja Markwardt, Tel. 71002-237, Zimmer 123

Um- und Anmeldungen Ihres Fahrzeuges sind nur bei der Zulassungsbehörde in Bad Oldesloe möglich.

KfZ Angelegenheiten: Adressänderung innerhalb des Kreises Stormarn

Sie sind innerhalb des Kreises Stormarn umgezogen und möchten Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis oder Pass in Verbindung mit Meldebescheinigung
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- gültiger Abgasuntersuchungsbericht
- ggf. Vollmacht vom Fahrzeughalter

 

Gebühren:

Kfz-Schein                       11,00 Euro
Zulassungsbesch. Teil 1  11,70 Euro

 

Die Adressenänderung auf dem Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird direkt im Bürgeramt bearbeitet, so dass Sie Ihre Unterlagen sofort wieder mitnehmen können.

Diese Angelegenheiten bearbeitet Sonja Markwardt, Tel. 71002-237, Zimmer 123

Lohnsteuerkarten *

Wir stellen Ihnen kostenlos eine Lohnsteuerkarte aus, wenn Sie am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnung in Glinde gemeldet waren.
Die Erstlohnsteuerkarte oder weitere Lohnsteuerkarten können persönlich, schriftlich oder telefonisch im Bürgeramt angefordert werden.
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit.

Ersatzlohnsteuerkarte
Ist Ihnen eine Lohnsteuerkarte, die von der Stadt Glinde ausgestellt wurde, abhanden gekommen oder nicht zugestellt worden, benötigen Sie eine Ersatzlohnsteuerkarte.

Die Ersatzlohnsteuerkarte kann persönlich oder schriftlich angefordert werden.
Sie brauchen folgende Unterlagen:
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Pass
- bei schriftlichem Antrag: Formlose Erklärung über den Verlust und einen Verrechnungsscheck über 5,00 €
Gebühr:  5,00 €

Für Lohnsteuerkarten aus Vorjahren kann keine Ersatzlohnsteuerkarte ausgestellt werden. In diesen Fällen kann lediglich ein Formular für eine „Besondere Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers“ ausgegeben werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Finanzamt Stormarn, Berliner Ring 25, 23843 Bad Oldesloe Tel.: 04531/ 507-0.

Lohnsteuerklassenwechsel
Bei Ehegatten bringen Sie bitte beide Lohnsteuerkarten mit.
Ein Lohnsteuerklassenwechsel ist zum nächsten 1. des Monats wirksam
(Ausnahme: bei Eheschließungen ist der Lohnsteuerklassenwechsel ab Ereignisdatum wirksam).                              
Innerhalb des Steuerjahres können Sie einmal die Lohnsteuerklasse ändern, weitere Male nur in Ausnahmefällen (z.B. Arbeitsaufnahme sowie Beendigung – bitte Nachweis vorlegen).       

Wird ein Lohnsteuerklassenwechsel vor Beginn des Steuerjahres vorgenommen, gilt dies als Berichtigung und nicht als Lohnsteuerklassenwechsel.

Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte
Eintragungen vom Bürgeramt:

- Minderjährige Kinder    

Bitte bringen Sie die Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes mit.

Wohnen Sie in Glinde, während Ihr minderjähriges Kind in einer anderen Gemeinde lebt, dann fordern Sie die steuerliche Lebensbescheinigung bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde Ihres Kindes an. Die Eintragung kann, unter Vorlage der steuerlichen Lebensbescheinigung und der Geburtsurkunde- oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes, im Bürgeramt Glinde vorgenommen werden.

- Kirchenein- und austritte           

Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis mit.

Eintragungen vom Finanzamt:

- Haushalts- und Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre (z.B. weil das Kind noch die Schule besucht, eine Ausbildung macht oder studiert).

Den erforderlichen Vordruck „ Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ erhalten Sie  im Bürgeramt. Bitte fügen Sie dem Antrag die entsprechende Bescheinigung (z.B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigung) bei.

- Der erstmalige Eintrag von Schwerbehindertenfreibeträgen ist ebenfalls grundsätzlich beim Finanzamt zu beantragen. Den erforderlichen Vordruck  „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ erhalten Sie im Bürgeramt. Bitte fügen Sie dem Antrag den entsprechenden Nachweis bei.

Änderungen auf Lohnsteuerkarten sind gebührenfrei.

steuerliche Lebensbescheinigung

Haben Sie Kinder, die unter 18 Jahre alt sind und die nicht in Ihrem Haushalt leben? Wenn Sie diese Kinder auf Ihrer Lohnsteuerkarte in Form eines Kinderfreibetrages eintragen lassen möchten, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung für jedes zu berücksichtigende Kind. Die steuerliche Lebensbescheinigung bestätigt, dass Ihr Kind im Inland gemeldet ist. Ausgestellt wird diese von der (Haupt-) Wohnsitzgemeinde Ihres Kindes. Sie ist drei Jahre gültig. Die steuerliche Lebensbescheinigung wird auf Antrag nur an Personen ausgestellt, die im ersten Grad mit dem Kind verwandt sind.

Sofern Ihr Kind in Glinde gemeldet ist, stellen wir Ihnen kostenfrei eine steuerliche Lebensbescheinigung aus.

Sie brauchen folgende Unterlagen:

- Ihren Personalausweis oder Pass
- Geburts- oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes
- ggf. Vaterschaftsanerkennung 

Maklererlaubnis *

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, Finanzdienstleistungen vermitteln, Anlageberatung oder Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer vorbereiten oder durchführen will, braucht eine Erlaubnis.

Der Antrag ist persönlich (ggf. durch Bevollmächtigten) im Bürgeramt, Markt 1, Zimmer 125-127, 21509 Glinde, zu stellen.

Rechtsgrundlagen:
§ 34 c Gewerbeordnung (GewO), Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten
Merkblatt zum Erlaubnisantrag.

Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Erlaubnis als Makler, Bauträger, Baubetreuer gem. 34c Gewerbeordnung (GewO)
(pdf Formular, bitte ausdrucken und bei Ihrem Besuch mitbringen.)

Aufenthalts-, Lebens- und Meldebescheinigungen

Aufenthalts-, Lebens- und Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Sie werden für private Zwecke oder zur Vorlage bei Behörden benötigt.

Die Bescheinigung können Sie entweder persönlich in Empfang nehmen oder von einer bevollmächtigten Person abholen lassen.
Lebensbescheinigungen müssen ausschließlich persönlich beantragt werden!


Sie brauchen folgende Unterlagen:


Aufenthaltsbescheinigung zum Zweck der Eheschließung

- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten

Gebühr: 5,00 €

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke

Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden.

- Personalausweis oder Pass
- Schreiben des Rententrägers

Gebühr: gebührenfrei


Meldebescheinigung

- Personalausweis oder Pass des Antragstellers
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten

Gebühr: 5,00 €

Meldebescheinigungen für Kindergeld und Rentenzwecke sind gebührenfrei

 


Rechtsgrundlagen:
§ 7 Landesmeldegesetz (LMG)

Kinderreisepass *

Der bisherige Kinderausweis wird seit dem 1.1.2006 nicht mehr hergestellt.

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild ( entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder - Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus oder siehe
www.bundesdruckerei.de) Bei Kindern vor dem 5. Lebensjahr werden Abweichungen von der Mustertafel akzeptiert.
- bisheriger Kinderausweis/ Kinderreisepass oder sofern nicht vorhanden Geburtsurkunde
Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 13,00 €

Kinder müssen bei der Beantragung von Pässen zur Identitätsprüfung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder im Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer:  
Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung
Gültigkeit ab 01.11.07: 
ab Geburt   - 6 Jahre gültig
ab dem 6. Lebensjahr -  bis zum 12. Lebensjahr
Nach Vollendigung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden.

Kinderreisepässe, die vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurden und eine eingetragene Gültigkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres haben, behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Das Dokument kann durch ein Lichtbild oder einem neuen Wohnort aktualisiert werden.

Bei dem Kinderreisepass handelt es sich um ein so genanntes Passersatzdokument. Nicht alle Staaten dieser Welt erkennen diesen Kinderreisepass als Reisedokument an bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Daher haben sich die Erziehungsberechtigten vor Antritt der Reise zu vergewissern, ob der Staat, in den das Kind einreisen möchte, einen Kinderreisepass akzeptiert!

Das Bürgeramt kann hierzu aus den entsprechenden Auslandsvorschriften Auskunft erteilen. In besonderen Fällen sollte die Auskunft zu den Einreisebedingungen bei der zuständigen ausländischen Vertretung oder evtl. über das Reisebüro eingeholt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hierzu unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html.


Verlängerung Kinderreisepass

Eine Verlängerung aller im Umlauf befindlichen Kinderreisepässe ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen muss.

Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht verlängert werden. Eine Verlängerung der alten Kinderausweise (grün) ist leider auch nicht möglich. In diesen Fällen wird ein neuer Kinderreisepass ausgestellt.

 

Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild ( entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder- Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus oder siehe
www.bundesdruckerei.de -)
- bisheriger Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten
Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 6,00 €

Kinder müssen bei der Beantragung von Pässen zur Identitätsprüfung anwesend sein. Ab dem 10. Lebensjahr müssen die Kinder im Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer:  Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung
Gültigkeit ab 01.11.07: bis zum 12. Lebensjahr

Weitere Informationen über Personalausweise und Pässe erhalten Sie direkt im Bürgeramt Glinde oder im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/
 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einreise in die USA

Reisepass / ePass *

Für die Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild ( entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder- Fotomustertafeln hängen im Rathaus aus oder siehe
www.bundesdruckerei.de )
- bisherigen Reisepass oder sofern nicht vorhanden Ihren Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr eine Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten. hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

 

Gebühren

vor vollendetem
24. Lebensjahr

ab vollendetem
24. Lebensjahr

Reisepass

37,50 €

59,00 €

Reisepass
48 Seiten  für Vielreisende

59,50 €

81,00 €

Express Reisepass

69,50 €

91,00 €

Express Reisepass
48 Seiten für Vielreisende

91,50 €

113,00 €

Anträge auf Ausstellung von Reisepässen können nur persönlich gestellt werden.

Bearbeitungsdauer: ca. 4 -5 Wochen
Gültigkeit:  für Personen vor vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre gültig
für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre gültig

Falls Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und die regelmäßige Bearbeitungszeit von ca. 4-5 Wochen nicht ausreicht, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser kann innerhalb von 3-4 Werktagen ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Expresspasses beträgt 6 bzw. 10 Jahre.  Es sind die gleichen Antragsunterlagen erforderlich wie beim regulären Reisepass.

Seit 01. November 2007 werden in Deutschland elektronische Reisepässe mit Fingerabdrücke ausgegeben. Es wird ein Fingerabdruck pro Hand erfasst.
Deutschland ist damit eines der ersten EU-Länder, das die Vorgaben einer EG-Verordnung umsetzt. Im ePass sind so genannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert: Es werden das digitale Passfoto und Fingerabdrücke digital erfasst.

Mit dem ePass wird ein Höchststand an Fälschungssicherheit erreicht. Auch die Sicherheit vor dem Missbrauch echter Pässe durch andere Personen als den eigentlichen Passinhaber wird erhöht: Der Chip erlaubt eine elektronische Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments tatsächlich der Passinhaber ist. (Quelle: BMI)

Weitere Informationen über Personalausweise und Pässe erhalten Sie direkt im Bürgeramt Glinde oder im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/


Kindereintrag im Reisepass
Seit dem 01.11.2007 ist der Kindereintrag im Reisepass weggefallen. Vor dem 01.11.2007 vorgenommene Eintragungen behalten ihre Gültigkeit und können auch durch ein neues Lichtbild aktualisiert werden.

 

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Einreise in die USA.

Personalausweis *, vorläufiger Personalausweis*

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie:

- 1 aktuelles Lichtbild (das Lichtbild darf höchstens 3 Monate alt sein, mit hellem Hintergrund und das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein; es können auch Lichtbilder entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder verwendet werden)

- bisherigen Personalausweis oder sofern nicht vorhanden Ihren Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr eine Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
- Gebühr in Höhe von 8,00 €.

Die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei.

Bei Ausstellung eines Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeit des alten
Dokumentes oder bei Verlust beträgt die Gebühr 10,00 €.

Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen können nur persönlich gestellt werden.

Bearbeitungsdauer: ca. 3-4 Wochen.
Gültigkeit:  für Personen vor vollendetem 24. Lebensjahr – 6 Jahre gültig für Personen ab vollendetem 24. Lebensjahr – 10 Jahre gültig


Vorläufiger Personalausweis

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises benötigen Sie:


- 1 aktuelles Lichtbild (das Lichtbild darf höchstens 3 Monate alt sein, mit hellem Hintergrund und das Gesicht muss mindestens 2 cm groß sein; es können auch Lichtbilder entsprechend der Mustertafeln für biometrische Passbilder verwendet werden)
- bisherigen Personalausweis oder sofern nicht vorhanden Ihren Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde
- bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr eine Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Erziehungsberechtigten. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.

Gebühr:
- 8,00 € für ausweispflichtige Personen ab dem 16. Lebensjahr
- 8,00 € für Personen vor dem 16. Lebensjahr

Anträge auf Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen können nur persönlich gestellt werden.

Bearbeitungsdauer: Ausstellung erfolgt sofort bei Beantragung

Gültigkeit:  3 Monate

Der vorläufige Personalausweis kann nur in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis beantragt werden.
Weitere Informationen über Personalausweise und Pässe erhalten Sie direkt im Bürgeramt Glinde oder im Internet unter http://www.bundesdruckerei.de/ oder http://www.epass.de/

 

Reisegewerbekarte *

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig Waren/Leistungen anbietet oder Bestellungen aufnimmt bzw. als Schausteller tätig wird.

Reisegewerbetreibender ist also, wer selbst die Werbe-, Ankauf- oder Verkaufsgespräche mit Kunden führt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er im eigenen oder fremden Namen oder auf eigene oder fremde Rechnung handelt.

Nicht zum Reisegewerbe gehört die Teilnahme an so genannten "festgesetzten" Märkten. Wer also einen Marktstand auf einem festgesetzten Wochenmarkt eröffnen will, muss sich lediglich an den Marktmeister wenden.

Einige Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit, wie z.B. der Vertrieb von Lebensmitteln. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgeramt Glinde. 

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis, die so genannte Reisegewerbekarte.

Zuständig für die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist die Wohnsitzbehörde des Gewerbetreibenden. Die Reisegewerbekarte gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Ein aktuelles Lichtbild
- Personalausweis und/oder Pass
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)

- für juristische Personen Handelsregisterauszug
- für Minderjährige Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Gebühren
Verwaltungsgebühr für eine auf drei Jahre befristete Reisegewerbekarte.  100€
Verwaltungsgebühr für eine unbefristete Reisegewerbekarte  250 €
Gebühr für ein Polizeiliches Führungszeugnis  13 €
Gebühr für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister   13 €

Rechtsgrundlagen
§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Diese Informationen als pdf-Dokument.

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach §55 GewO
(pdf Formular zum Ausfüllen am Bildschirm, bitte ausdrucken und bei Ihrem Besuch mitbringen)

Schwerbehindertenangelegenheiten

Die Feststellung einer Behinderung können Sie bei  dem

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Außenstelle Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck beantragen.

Den Antrag und das dazugehörige Informationsblatt erhalten Sie im Bürgeramt.


Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
blauer Parkausweis für die Nutzung der Parkplätze mit Rollstuhlfahrersymbol

Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen “aG“), Blinde (Merkzeichen “Bl“), beidseitig Amelie oder Phokomelie (Contergangeschädigte) bzw. Personen mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen erhalten auf Antrag eine für maximal 5 Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises 'aG' 
    (pdf Formular zum Ausfüllen am Bildschirm. Bitte komplett ausdrucken und bei Ihrem Besuch im Rathaus mitbringen)
  • Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen
  • Bescheid vom Landesamt für soziale Dienste
  • ein Lichtbild
  • ggf. Vollmacht, bei Beantragung durch eine andere Person
  • Gebühren: Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei

  • Bearbeitung:
    Rathaus Glinde, 1. Etage, Zimmer 123
    Frau Sonja Markwardt
    Telefon: 710 02 - 237
    E-Mail:  sonja.markwardt(at)glinde.de

 

Sonderregelung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gibt es eine besondere Ausnahmeregelung für Parkerleichterungen.
Sie können diese Ausnahmegenehmigung unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • wegen erheblicher dauernder Gehbehinderung (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70 und max. Gehstrecke ca. 100 m ) oder
  • wegen erheblicher vorübergehender oder noch nicht amtlich anerkannter dauernder Gehbehinderung/Mobilitätsbeeinträchtigung ( max. Gehstrecke ca. 100 m ).

Diese Sonderregelung gilt nicht für das Parken auf den mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrersymbol) für außergewöhnlich Gehbehinderte und Blinde reservierten Parkplätzen!


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises 'SH'
    (pdf Formular zum Ausfüllen am Bildschirm. Bitte komplett ausdrucken und bei Ihrem Besuch im Rathaus mitbringen)
  • Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen
  • Bescheid vom Landesamt für soziale Dienste
  • ggf. Vollmacht, bei Beantragung durch eine andere Person
  • Gebühren: Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei

  • Bearbeitung:
    Rathaus Glinde, 1. Etage, Zimmer 123
    Frau Sonja Markwardt
    Telefon: 710 02 - 237
    E-Mail:  sonja.markwardt(at)glinde.de


Nach einer positiven Stellungnahme vom Landesamt für soziale Dienste kann Ihnen dieser Parkausweis ausgestellt werden.


Bundesweiter Parkausweis - Orange

Seit 2009 gibt es einen neuen bundesweit geltenden Parkausweis, dieser gilt allerdings nicht auf Parkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol, er gewährt jedoch einige Parkerleichterungen z. B. Parken im eingeschränkten Halteverbot.

Unter folgenden Voraussetzungen wird dieser Parkausweis ausgestellt:

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und mindestens 80 % Schwerbehinderung aufgrund Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und mindestens 70 % aufgrund Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig mindestens 50 % aufgrund Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegtschwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.


Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises BUND
    (pdf Formular zum Ausfüllen am Bildschirm. Bitte komplett ausdrucken und bei Ihrem Besuch im Rathaus mitbringen)
  • Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen
  • Bescheid vom Landesamt für soziale Dienste
  • ggf. Vollmacht, bei Beantragung durch eine andere Person
  • Gebühren: Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei

  • Bearbeitung:
    Rathaus Glinde, 1. Etage,
    Zimmer 123
    Frau Sonja Markwardt
    Telefon: 710 02 - 237
    E-Mail:  sonja.markwardt(at)glinde.de

Nach einer positiven Stellungnahme vom Landesamt für soziale Dienste kann Ihnen dieser Parkausweis ausgestellt werden.



Weitere Informationen:

Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Außenstelle Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck,
Tel.: 0451 / 14060
Webseite: www.lasd-sh.de/

Untersuchungsberechtigungsschein

Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird für die Erst- und Zweituntersuchung zur Arbeitsaufnahme von Jugendlichen benötigt.

Berechtigungsscheine können nur für unter 18-jährige ausgegeben werden, die ihren ersten Wohnsitz in Glinde haben.

Für die Ausstellung benötigen wir den Personalausweis oder Pass.
Die Berechtigungsscheine können von dem Jungendlichen selbst oder von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Mehr zum Thema Jugendarbeitsschutz erfahren bei der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde der Unfallkasse Nord unter www.uk-nord.de.

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