Veranstaltungen
alle Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauf-
tragten finden Sie im
Veranstaltungskalender in der Terminkategorie über die Auswahl 'Frauen'
Notrufe
Rat und Hilfe für Frauen und Mädchen bei häuslicher Gewalt.
mehr Informationen
Download
Zum Anzeigen von PDF Dokumenten benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenlos bei Adobe herunterladen können.
Sie befinden sich hier: Startseite / Verwaltung / Gleichstellungs-beauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Glinde
Die Stelle ist zur Zeit leider nicht besetzt.
Telefon: 710 02 540
E-Mail: gleichstellung(at)glinde.de
Das Büro befindet sich im Rathaus, 4. Etage, Zimmer 410
Allgemeine Informationen
Aufgaben:
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört das Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Hilfesuchende.
Jede Beratung ist kostenlos. Selbstverständlich wird Ihr Anliegen vertraulich behandelt.
mehr Informationen
Grundlage:
Die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung von Männern und Frauen ist im Grundgesetz verankert.
mehr Informationen
Trennung – Scheidung
Ein Leitfaden für Frauen in Trennungssituationen
Autorin: Karin Damm, Fachanwältin für Familienrecht
Herausgeberinnen: hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Stormarn
6. aktualisierte Auflage 2011
Der Leitfaden soll Frauen in einer Trennungssituation erste Hinweise geben, was zu tun sit und bietet auch praktische Hilfen in Form von Musterbriefen und zahlreichen Adressen.
Erhältlich ist bei allen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis. In Glinde ist das im Rathaus an der Information, im Büro oder am Infoständer der Gleichstellungsbeauftragten.
Ehevertrag - Eherecht
Neue Broschüre zu Eherecht und Eheverträgen – auch für nicht Verheiratete
Ist es für Frauen und Männer von Vorteil, einen Ehevertrag abzuschließen? Wann sollte das gemacht werden - und wann eher nicht?
Diese sowie weitere Fragen rund um Eherecht und Eheverträge erklärt
eine neue 10-seitige Broschüre, die die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holstein herausgegeben haben.
Welche Ansprüche entstehen in der Ehe, wenn kein Ehevertrag geschlossen wird? Was kann durch einen solchen Vertrag verändert bzw. anders geregelt werden? Welche Formalien muss ein Ehevertrag einhalten und zu welchem Zeitpunkt kann er geschlossen werden? Was gilt bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und kann auch hier durch Verträge geholfen werden? Was gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften?
Gelten Besonderheiten bei Ehen mit einem ausländischen Ehepartner?
„Wir haben festgestellt, dass jede von uns in ihren Beratungen immer wieder mit diesen und ähnlichen Fragen konfrontiert wird. Da dies übergreifende Fragestellungen sind, haben wir uns entschlossen, eine Broschüre zu erstellen, die von allen Kolleginnen im Land genutzt und an die Ratsuchenden weitergegeben werden kann“, erklärt die Lübecker Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse dazu.
Die Broschüre „Wissenswertes für Sie und Ihn zu Eherecht und Eheverträgen“ ist bei den hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins im handlichen Format erhältlich.
Online ist das Heft zu finden unter
http://www.gleichstellung-sh.de
Landesarbeitsgemeinschaft
der hauptamtlichen kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten/
Frauenbeauftragten Schleswig-Holstein


