Ansprechpartner
Feuerwerk und Brauchtumsfeuer
Anke Wauker
Tel. 040 - 71002 - 231
anke.wauker(at)glinde.de
Feuerwehrangelegenheiten
Margit Haar
Tel. 040 - 71002 - 232
margit.haar(at)glinde.de
Formulare auf dieser Seite
Antrag auf Erlaubnis für das Abbrennen eines Feuerwerks
Anzeige eines privaten Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
Bürger-, Standes- und Ordnungsamt: | ||
|---|---|---|
montags | 8.00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 16.00 Uhr |
mittwochs | 7.00 – 13.30 Uhr | |
donnerstags | 15.00 – 19.00 Uhr | |
freitags * | 8.00 – 12.00 Uhr |
außerhalb dieser Zeiten montags – freitags nach Vereinbarung.
Bitte nutzen Sie für eine Terminvereinbarung auch gern das folgende Kontaktformular. Ihre Anfrage wird umgehend bearbeitet.
*Bitte beachten Sie:
Das Standesamt ist freitags auf Grund von Eheschließungen
nicht durchgehend besetzt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung:
Telefonzentrale | persönlich besetzt | Anrufbeantworter | persönlich besetzt |
|---|---|---|---|
montags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 13.00 Uhr | 13.00 - 16.00 Uhr |
dienstags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 13.00 Uhr | |
mittwochs | 7.00 Uhr | - | bis 15.00 Uhr |
donnerstags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 14.00 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
freitags | 7.30 - 12.00 Uhr |
Feuersicherheitswache / Brandsicherheitswache
Die Feuersicherheitswache ist ein Bereitschaftsdienst, den die Freiwillige Feuerwehr Glinde bei bestimmten Veranstaltungen und Anlässen mit erhöhter Gefahr vor Ort leistet, um im Gefahrenfall sofort eingreifen zu können (Menschenrettung, Schadenabwehr).
Eine erhöhte Gefahr liegt in der Regel dann vor, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und/oder eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist.
Zu den Aufgaben der Feuersicherheitswache gehört es auch, Brände zu verhüten, Unfallgefahren zu erkennen sowie Rettungs- und Angriffswege zu sichern.
Die Gestellung der Feuersicherheitswache ist kostenpflichtig und wird nach den Bestimmungen des Brandschutzgesetztes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Glinde abgerechnet.
Ansprechpartnerin:
Margit Haar, Zimmer 115, Telefon: 040 - 710 02 – 232.
Erlaubnisantrag Abbrennen eines Feuerwerkes
Informationen zum Antrag auf Erlaubnis für das Abbrennen eines Feuerwerks
Wer beabsichtigt ein Feuerwerk der Klasse II im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember abzubrennen, benötigt eine Erlaubnis.
Feuerwerke der Klassen III und IV sind ganzjährig genehmigen zu lassen.
Die Anträge müssen mindestens 2 Wochen vorher schriftlich beantragt werden.
Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Schifffahrtsstraßen sind, ist die Erlaubnis mindestens 4 Wochen vorher anzuzeigen.
Das Abbrennen eines Feuerwerkes ist gebührenpflichtig! Zurzeit beträgt die Gebühr 31,- €.
Der Antrag ist schriftlich im Amt für Bürgerservice/Ordnungsamt, Markt 1, 21509 Glinde zu stellen.
Sie können hierzu das pdf Formular Antrag Feuerwerk am Computer ausfüllen. Bitte drucken Sie es anschließend aus und unterschreiben Sie Ihren Antrag.
Ansprechpartnerin:
Anke Wauker, Zimmer 114, Telefon: 040 - 710 02 – 231.
Anzeige eines privaten Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)
Informationen zur Anzeige eines privaten Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer)
Private Brauchtumsfeuer bedürfen keiner Genehmigung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz.
Sie sind jedoch dem örtlichen Ordnungsamt anzuzeigen!
Wichtig: Ist der Ort des Feuers durch eine Adresse nicht exakt zu bestimmen, so ist zusätzlich zu den Angaben auf dem Formular ein Lageplan erforderlich!
Brauchtumsfeuer sind nicht gebührenpflichtig.
Die Anzeige ist beim Amt für Bürgerservice/Ordnungsamt, Markt 1, 21509 Glinde schriftlich einzureichen.
Hierzu steht Ihnen das pdf-Formular Anmeldung Brauchtumfeuer zum Download zur Verfügung. Sie können dieses am Computer ausfüllen. Bitte drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie die Anmeldung.
Ansprechpartnerin:
Anke Wauker, Zimmer 114, Telefon: 040 - 710 02 – 211.
Bitte beachten Sie auch die Pressemeldung des Kreis Stormarn vom 13.2.2008:
Osterfeuer als Brauchtum und nicht zur Abfallentsorgung!
Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass Feuer zur Osterzeit nur dann als Osterfeuer erlaubt sind, wenn sie eindeutig der Brauchtumspflege dienen. Als Brennmaterial darf lediglich unbehandeltes naturbelassenes Holz in Form von stückigem Scheit- oder Kaminholz genutzt werden.
Dagegen sind alle Feuer, mit denen Altholz und alle anderen pflanzlichen Abfälle wie z.B. Grünschnitt oder Äste verbrannt bzw. entsorgt werden, grundsätzlich verboten, auch wenn sie zur Osterzeit stattfinden. Wer hierfür verantwortlich ist, handelt ordnungswidrig und muss mit strafrechtlicher Anzeige und Bußgeld rechnen.
In Schleswig-Holstein ist das Verbrennen von Grünabfällen nur dann erlaubt, wenn keine anderen Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder wenn es ausschließlich zur Knickpflege dient. Da jedoch im Kreis Stormarn kreisweit die Biotonne eingeführt worden ist und bei größeren Mengen die zentral gelegenen Recyclinghöfe der Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn in Reinfeld, Bad Oldesloe, Bargteheide, Ahrensburg, Trittau, Stapelfeld und Reinbek den Grünabfall annehmen, ist das Verbrennen dieser Abfälle nicht erlaubt (siehe Abfallfibel, http://www.awstormarn.de/?source=aws).
Ausnahmegenehmigungen können daher nur bei besonderen Umständen erteilt werden. Anträge sind bei der Abfallbehörde des Kreises und nicht bei den Gemeinden zu stellen.
„Nutzen Sie daher die Gelegenheit und besuchen Sie die Veranstaltungen der Vereine, Kirchengemeinden, Feuerwehren oder Gemeinden in Ihrer Nähe.
Dann haben Sie neben dem Feuer auch ein geselliges Ereignis und tragen außerdem auch etwas zum Klimaschutz bei.“, so Hans-Gerd Eissing, Fachbereichsleiter Umwelt beim Kreis Stormarn. „2007 dürfte es allein zu Ostern über 1000 Feuer in Stormarn gegeben haben, die sicherlich nicht alle reine Brauchtumsfeuer mit hierfür geeignetem Feuerholz gewesen sind.“

