Grundstücks- marktbericht 2009
der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Stormarn veröffentlicht den
Grundstücksmarktbericht 2009
ab April 2010
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten im Bauamt:
montags | 8.00 – 12.00 Uhr | |
mittwochs | 8.00 – 12.00 Uhr | |
donnerstags | 15.00 – 18.00 Uhr | |
freitags | 8.00 – 12.00 Uhr |
außerhalb dieser Zeiten montags – freitags nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung:
Telefonzentrale | persönlich besetzt | Anrufbeantworter | persönlich besetzt |
|---|---|---|---|
montags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 13.00 Uhr | 13.00 - 16.00 Uhr |
dienstags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 13.00 Uhr | |
mittwochs | 7.00 Uhr | - | bis 15.00 Uhr |
donnerstags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 14.00 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
freitags | 7.30 - 12.00 Uhr |
Straßenreinigung
Straßenreinigung in Glinde

Bitte beachten Sie die geänderten Halteverbotsregelungen und entfernen Sie an den Reinigungstagen ihre Fahrzeuge vom Straßenrand.
Neben der maschinellen Reinigung der Straßen mit der Großkehrmaschine gehört in den Monaten von März bis November auch die Reinigung der Parkbuchten per Hand (Besen & Kleinkehrmaschine) zum Leistungsumfang.
Zur Straßenübersicht der Reinigungstage
Friedhofsangelegenheiten

Bitte wenden Sie sich bei Fragen in Friedhofsangelegenheiten an:
Frau Steffi Struzyna
Rathaus Zimmer 233
Tel. 710 02 311
E-Mail steffi.struzyna(at)glinde.de
Satzungen

Friedhofssatzung der Stadt Glinde mit Anlage Grabmalvorschriften
Satzung Erhebung von Friedhofsgebühren mit Anhang Gebühren für den Friedhof der Stadt Glinde
mit Anhang Entgelte für den Friedhof der Stadt Glinde
Umrüstung der Straßen- und Wegebeleuchtung auf LED-Technik

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages - Förderkennzeichen: 03KS4127
Für das Bauvorhaben „Öffentliche Straßen- und Wegebeleuchtung - Umrüstung auf LED-Technik“ erhält die Stadt Glinde eine 25%-tige Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Der Bescheid gilt vom 01.09.2012 bis 31.08.2013.
Nicht nur die Fördermöglichkeiten und Förderdarlehen mit besonders günstigen Zinskonditionen bewogen die Stadt Glinde zu dieser Maßnahme. Ein wesentlicher Grund ist die 2009 in Kraft getretene sogenannte Ökodesign-Richtlinie ErP 2009/125/EG, die ab dem Jahr 2015 die Produktion und den Vertrieb u.a. der Quecksilberhochdrucklampen untersagt.
Die auszutauschenden Leuchten mit einem Alter von bis zu 40 Jahren lassen sich nicht durch einfachen Leuchtmitteltausch auf den heutigen Effizienzgrad bringen. Daher wurde der Austausch des gesamten Leuchtenkopfes als wirtschaftlich angesehen.
Weitere Maßnahmen der Optimierung durch Änderung der Lichtpunkthöhe, Lichtpunktabstände oder des Kabelnetzes sind im Zuge dieser Maßnahme nicht vorgesehen.
Das Vorhaben umfasst den Austausch und die Umrüstung auf LED-Technik von 1.258 Leuchtenköpfen, die mit Quecksilberhochdrucklampen bestückt sind sowie die Erneuerung von 33 Stand- bzw. Peitschenmasten.
Mit Umsetzung der Maßnahme wird eine Einsparung im Energieverbrauch und damit die Verringerung der CO2-Emissionen um ca. 60 % erwartet. Aufgrund der längeren Systemnutzungszeiten werden sich entsprechende Einsparungen auch im Wartungsbereich ergeben.


