Ansprechpartner:
Wegewart Heiko Wisser
Bauamt
Tiefbauamt
Tel: 71002 - 342
E-Mail:
heiko.wisser(at)glinde.de
Formulare auf dieser Seite
Bedingungen für Aufgrabungen und Fertigstellung
Antrag Gehweg- und Baustellenüberfahrt
Satzungen
Erhebung von Verwaltungsgebühren
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten:
montags | 8.00 – 12.00 Uhr | |
mittwochs | 8.00 – 12.00 Uhr | |
donnerstags | 15.00 – 18.00 Uhr | |
freitags | 8.00 – 12.00 Uhr |
außerhalb dieser Zeiten montags – freitags nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung:
Telefonzentrale | persönlich besetzt | Anrufbeantworter | persönlich besetzt |
|---|---|---|---|
montags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 13.00 Uhr | 13.00 - 16.00 Uhr |
dienstags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 13.00 Uhr | |
mittwochs | 7.00 Uhr | - | bis 15.00 Uhr |
donnerstags | 7.30 - 12.00 Uhr | 12.00 - 14.00 Uhr | 14.00 - 19.00 Uhr |
freitags | 7.30 - 12.00 Uhr |
Online Straßen- und Wegewart
Der Online Wegewart
Gepflegte Grünanlagen, saubere Straßen und sichere Gehwege - das ist unser aller Bestreben. Dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Baubetriebshofes und des Gartenbaus täglich unterwegs.
Manchmal kommt es trotz regelmäßiger Kontrollen und Arbeiten vor, dass ein Mangel entsteht. Dieser sollte schnell beseitigt werden – doch manchmal ist das Problem noch nicht bekannt.
Hier sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Bitte melden Sie uns Gefahrenpunkte, die Sie in Ihrer Umgebung feststellen.
Nutzen Sie hierfür auch gern das Kontaktformular, in denen wir einige mögliche Mängel bereits aufgeführt haben.
Bitte geben Sie möglichst genau den Ort bzw. die Lage und die Art der Beschädigung an:
z.B. großes Schlagloch in der Fahrbahn, Höhe Oher Weg 1a
oder
Platten- Pflasteranhebungen im Fußweg, Oher Weg 1a
Ihre E-Mail wird direkt weitergeleitet an das Bauamt:
Außendienstmitarbeiter Heiko Wisser, Tel.: 710 02 342
Das Büro finden Sie im Rathaus, 2. Etage, im Zimmer 226.
Bitte beachten Sie bei einem geplanten Besuch, dass Herr Wisser oftmals im Außendienst tätig ist.
Nachricht an den Wegewart
Vordrucke
Folgende pdf Dokumente aus dem Sachgebiet Tiefbau - Wegewart können Sie hier herunterladen und zur Bearbeitung ausdrucken:
Bitte beachten Sie unbedingt die Bedingungen zum Aufgrabeschein und Fertigstellungsmeldung.
Antrag Gehweg- und Baustellenüberfahrt
Baustellenzufahrten: für die Überfahrung des öffentlichen Fussweges bei Baumaßnahmen auf Privatgrundstücken.
Gehwegüberfahrt: bei Neuerschließung eines Grundstückes oder zur Herstellung einer endgültigen Gehwegüberfahrt.
Antrag Aufgrabung
wird benötigt für Aufgrabungen auf öffentlichem Grund und Boden.
Fertigstellungsanzeige
nur erforderlich nach Aufgrabungen.

