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Der Bürgervorsteher
Der Vorsitzende der Stadtvertretung führt die Bezeichnung Bürgervorsteher
Bürgervorsteher der Stadt Glinde ist Eberhard Schneider (CDU). Er wurde im Mai 2008 von den Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Das Amt des Bürgervorstehers ist ein Ehrenamt.
1. Stellvertreter des Bürgervorstehers ist Werner Kirsch (SPD), 2. Stellvertreter des Bürgervorstehers ist Rolf Budde (CDU).
Welche Aufgaben hat der Bürgervorsteher?
Zu den Aufgaben des Bürgervorstehers gehören insbesondere:
- die Einberufung der Stadtvertretung und – in Beratung
mit dem Bürgermeister – die Festsetzung der Tagesordnung
- die Leitung der Stadtvertretersitzungen einschließlich Feststellung der
Beschlussfähigkeit, Wahrung der Ordnung und Unterzeichnung der
Protokolle, die Ausführung bestimmter Beschlüsse der Stadtvertretung
- die Vertretung der Stadtvertretung in gerichtlichen Verfahren
- die Unterrichtung der Einwohner nach Entscheidungen der Stadtvertretung
- die Einberufung und Leitung von Einwohnerversammlungen
- die Vertretung der Belange der Stadtvertretung und – in Abstimmung
mit dem Bürgermeister – die Repräsentation der Stadt bei öffentlichen
Anlässen.
Woher kommt der Name „Bürgervorsteher“?
Der Titel „Bürgervorsteher/in“ ist durch die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung vorgegeben. In kreisfreien Städten oder Städten über 20.000 Einwohnern ist auch die Bezeichnung „Stadtpräsident/in“ möglich; ebenso gibt es historisch bedingte Abweichungen wie z.B. „Bürgerworthalter/in“ in Bad Oldesloe.
Wie ist Bürgervorsteher Eberhard Schneider zu erreichen?
Herr Schneider ist zu folgenden Zeiten in seinem Büro im Rathaus, Zimmer 309 in der 3. Etage zu erreichen.
Montags 10.00 – 11.00 Uhr
Donnerstags 17.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 710 02 - 530
Außerhalb der Sprechstunden erreichen Sie Herrn Schneider unter der Telefonnummer 710 5154 und per E-Mail: eberhard.schneider(at)alice-dsl.net

